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Tetrarchos
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Verfasst am: 7.5.2007 um 10:32 |
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Leistungssperre wegen Bewerbung
:09:So, jetzt habe ich doch eine Leistungssperre von ARGe bevorstehen.
Grund:
Ich habe malwieder nen Zwangsbewerbungsvorschlag auf eine ungeeignete Stelle von meiner Sachbearbeiterin bekommen. War abzusehen das es wieder ein Typ
ist der mich für Nüsse "probearbeiten" lassen will. So wie erst vor 4 Wochen noch gehabt.
Da dachte ich mir "nimm doch mal nen militärisch korrekten Bewerbungstext..."
gesagt getan: ich habe mein Berwerbungsschreiben mit folgender Einleitung begonnen
"Auf Befehl der Agentur für Arbeit bewerbe ich mich hiermit pflichtgemäß bei ihnen um die angebotene Stelle..."
Genau so hab ich das geschrieben. Daraufhin ist der Arbeitgeber wohl ausgeflippt und hat meine Bewerbung samt einem Beschwerdebrief an die ARGE
zugeschickt.
Hat keinen Sklaven abbekommen, das Kapitalistenschwein, also denunziert der mich! :09:
daraufhin hat meine Sachbearbeiterin mir nun bevorstehe leistungssperre angekündigt, da ich durch den Einleitungssatz der Bewerbung ein Jobangebot
des Arbeitgebers verhindert hätte.
Das ist tatsächlich so gelaufen, kein Scherz!
Ich bin nahe drann zu dem betreffenden Arbeitgeber hinzufahren und das dreckige Denunziantenschwein wegzuklatschen. :09:
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Unmensch
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Verfasst am: 7.5.2007 um 12:10 |
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RE: Leistungssperre wegen Bewerbung
| Zitat | Original von Tetrarchos
Ich bin nahe drann zu dem betreffenden Arbeitgeber hinzufahren und das dreckige Denunziantenschwein wegzuklatschen. :09: |
So läuft das nicht. Immer wenn die dir eine Stelle aufdrücken, auf die du dich zu bewerben hast, dann solltest du das auch machen. Denn der
Arbeitgeber kriegt dasselbe Blatt Papier wie du und ist informiert, dass demnächst etwas von dir kommen wird. Das muss er dann auch ausfüllen und
dort vermerken, ob du dich tatsächlich gemeldet hast oder eben nicht. Hast du ja auch getan, wenn auch auf eine etwas unkluge Weise. Eigentlich war
es ja schon toll, aber bei solchen Sachen gilt nun mal, mit den Wölfen zu heulen. Ich meine, was sollte dieser rebellische Ausrutscher? Wenn dir das
schon nicht passt, dann melde dich dort gar nicht. Aber wenn du schon etwas hinschickst, dann klatsch irgendwelche lieblosen Zeilen hin und dann hat
sich das erledigt. Mich jedenfalls wundert es gar nicht, dass das nun sowas kam. Du musst immer bedenken, dass gerade die Arbeitgeber voll im System
integriert sind und bei irgendwas Alternatives keinen Spass verstehen, weil es nicht in ihr Weltbild passt, mit dem sie reich und mächtig geworden
sind. Man hat gefälligst so zu sein, wie es sie erwarten - und DU bist der Unterwürfige! Tja und wenn nicht, dann machen sie von ihrer Macht
Gebrauch und drücken dir eins rein, weil du denen so frech gekommen bist und sie nicht in ihrer Königsposition respektiert hast.
Also zukünftig merken - manche Sachen verkneift man sich besser. Beweisen musst du nun wirklich niemanden etwas. Schreib irgend etwas nichtssagendes,
knall noch ein paar Rechtschreibfehler rein und dann hat sich das mit der Bewerbung sowieso schon erledigt. Was machst du es dir selbst so schwer?
Tja, jetzt wäre nur die Frage, wie du dort wieder rauskommst. Beworben hast du dich, zu mehr bist du meines Wissens nach nicht verpflichtet. Ok, du
musst arbeitswillig rüberkommen, diesbezüglich war dein Text wohl nicht ganz so vorbildlich, aber vielleicht kann man das noch irgendwie anders
auslegen. Denn ein Gesetz gibt es nicht dafür, notfalls klagst du. Kannst du deiner Sachbearbeiterin ja mal nahe legen. Vielleicht sieht sie ein,
dass sie den Kürzeren zieht, denn deine Pflicht hast du tatsächlich getan, nur weil sie persönlich das ein klein wenig frech formuliert empfindet
kann sie dich ja nicht bestrafen. Zumindest sollte es so sein in einem RECHTSSTAAT.
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Kebap
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Verfasst am: 7.5.2007 um 13:18 |
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http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
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Tetrarchos
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Verfasst am: 7.5.2007 um 13:21 |
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Was sollte der rebellische Ausrutscher? seit August 2006 habe ich nonstop PSYCHOTERROR von der Arge. Irgendwann geht mir auch mal der Hut hoch.
Besonders da ich erst vor 4 Wochen schonmal 1 Monat für Nüsse Probearbeit hatte. Ich hab null Bock jetzt jeden 2. Monat mit der gleichen Tour
verarscht zu werden, und genau das war hier wieder abzusehen. Unser kleiner oberdenunzianz kriegt übrigens grade viel Spaß mit dutzenden Figuren die
grade bei seiner Firma vorbeifahren und anschellen. Es gibt ja schliesslich Telefonzellen und allerlei Lieferanten ... :D :D :D
Wer mit mir Krieg will, der kann Krieg haben! Sollte der Kapitalist jetzt wieder irgendeine Posse von Antwort darauf machen, dann wird meine nächste
Antwort noch heftiger. Bei Bedarf bin ich noch lange nicht am Ende! :D Für die liebe Sachbearbeiterin denk ich mir noch was schönes aus.
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Unmensch
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Verfasst am: 7.5.2007 um 13:38 |
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| Zitat | Original von Tetrarchos
Was sollte der rebellische Ausrutscher? seit August 2006 habe ich nonstop PSYCHOTERROR von der Arge. Irgendwann geht mir auch mal der Hut hoch.
Besonders da ich erst vor 4 Wochen schonmal 1 Monat für Nüsse Probearbeit hatte. |
Schon mal daran gedacht, dass das volle Absicht war? Hast du nicht neulich erst noch damit geprahlt, dass man dir noch nie einen Grund nachweisen
konnte, dir die Leistungen zu kürzen? Tja, schon stellen sie dir die erste Falle und läufst natürlich mustergültig hinein.
Den Rest deiner Racheaktion finde ich kindisch. Das wird diesen Menschen nicht im geringsten stören, der weiss ja noch nicht mal, dass es von dir
kommt. Aber hier schreibst du großmütig, wer Krieg mit dir will, der kann ihn gerne haben. Ja schön und gut, aber wieso dann auf eine so feige Art?
Dann klingele doch persönlich, stell ihn zur Rede oder mach irgendwas, was in diversen Splatterfilmen in Nahaufnahme gezeigt wird. DAS wäre
wirkliche Rache, das hier ist aber Kinderkram. Zumal du selbst schuld bist. Du hast das doch selbst provoziert und herbei geführt. Kann man sich doch
ausrechnen, dass nach so einem Text deine Karten schlechter sind als vorher. Was hast du dir davon erhofft? Dass dein Plan etwa voll aufgeht? So ein
Quatsch. Letztendlich brachte er nur Stress.
Wäre ich Arbeitgeber, ich hätte dich sogar persönlich vorgeladen. Alleine schon um zu sehen, was für ein Typ da ankommt. Und dann hätte ich ein
bisschen mit meiner Macht gespielt und spätestens dann irgendwas gefunden, dir eins reinzuwürgen. Und ich hätte sogar genüsslich dabei zuschauen
können, wie dich das in Rage versetzt. Dich hätte das letztendlich auch noch deine Zeit und Fahrkosten gekostet. Gekonnt hättest du mir rein gar
nichts.
Du siehst, Eigentore über Eigentore.
Was deine aktuelle Racheaktion im Mantel der Anonymität soll, verschliesst sich mir gänzlich. Meinst du, deshalb bekommst du jetzt nicht mehr jeden
zweiten Monat Post? Wenn man noch nicht mal weiss, dass du es bist, der sich rächt? Und falls man es wüsste, bekämst du sogar jede Woche Post. Wenn
nicht gar jeden zweiten Tag.
Ich sag ja, heule mit den Wölfen, denk dir deinen Teil dabei und habe deine Ruhe. Also zumindest, wenn du ein stiller Typ bist, der jeglichen Stress
aus dem Weg gehen und seine Arbeitslosigkeit geniessen will. Wenn du aber Mister Rambazamba bist, dann werde aber bitte deinem Namen auch gerecht,
schmeiss die Scheiben ein, hinterlasse freundliche Grüsse oder überfalle eine Bank, kauf die Firma auf und feuere den vorherigen Chef
höchstpersönlich. Ja, sowas hätte Stil. Aber was du jetzt machst, das machen Fünftklässler, weil ihnen ihr Lehrer eine schlechte Note gegeben hat
und sie meinen, danach wagt er sich sowas nie wieder.
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Tetrarchos
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Verfasst am: 7.5.2007 um 13:48 |
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Ich hätte auch Lust der Pottsau einfach nachts den Laden anzuzünden. Aber was hab ich dann vom Knast? Lieber den Psychoterror mit kleinen
Nervaktionen ab sofort weitergeben. Sagte ja das mir noch ne Menge mehr einfällt. Davon habe ich die Genugtuung das dieser Typ dauernd auf 180 kommt.
Er war ja wegen meiner lächerlichen Bewerbung offenbar schon auf 180. Diesen Knopf sollte man doch jetzt pausenlos weiterdrücken... :D Ich halte es
für wahrscheinlich das er duchaus auf gewisse Zusammenhänge kommt. Aber Beweise ist Fehlanzeige! :D Jeder normale Mensch denkt doch mal nach, wenn
ihm solches widerfährt.
" Hab ich Feinde?" " Achso, ich hab ja vor paar Tagen jemand beim Arbeitsamt angeschissen..." "Mist, ich kann aber nicht beweisen das der
es war..."
:D :D :D
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Unmensch
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Verfasst am: 7.5.2007 um 14:01 |
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| Zitat | Original von Tetrarchos
Er war ja wegen meiner lächerlichen Bewerbung offenbar schon auf 180. Diesen Knopf sollte man doch jetzt pausenlos weiterdrücken...
:D |
Solange du das Echo verträgst, ist es okay. Beklage dich dann aber nicht wieder in unzähligen Threads, dass man dir etwas will, für das du ja GANZ
GANZ unschuldig bist.
Wäre ich ganz fies, was ich jetzt einfach mal bin, sage ich, dass das Amt sogar vollkommen im Recht ist. Denn du hast eine Eingliederungsvereinbarung
unterschrieben und dich damit selbst verpflichtet, dich um jeden Job zu bemühen, den du theoretisch ausführen kannst. So auch diesen. Wer hat sich
aber nicht daran gehalten und Vertragsbruch begangen? Genau, du und niemand anderes. Ist dir aber vollkommen egal. Aber wehe das Amt würde dir etwas
zumuten, was rechtswidrig ist (wie bei deiner letzten Maßnahme), oh, dann bist du aber der erste, der dagegen vorgehen will und der sich im absoluten
Unrecht sieht und gleich auf das bürgerliches Recht pocht, gegen das er sonst immer so sehr rebelliert.
| Zitat | | Original von TetrarchosAber Beweise ist Fehlanzeige!:D Jeder normale Mensch denkt doch mal nach, wenn ihm solches
widerfährt. |
Du scheinst wirklich zu glauben, dass ihm das zusetzt. Letztendlich müssen das ja doch nur seine Mitarbeiter dort ausbaden. Ihm ist es egal, du hast
ja die Leistungssperre erhalten, nicht er. Aber er ist daran schuld und das würde mich dann schon wieder sehr glücklich stimmen. Ganz egal, ob
jemand für mich diverse Pizzalieferungen bestellt oder sich die Finger Wund wählt. Ist doch sein Geld, ist doch seine Zeit. Mir zeigt das nur, dass
ich da jemanden so richtig an einem Wunden Punkt erwischt habe und meine Meldung Wirkung zeigte, denn du regst dich jetzt unendlich auf, und ICH ganz
alleine hatte die Macht, dich soweit zu treiben. Ich bin wirklich eine grosse Führungspersönlichkeit, die Menschen ganz nach belieben steuern kann.
8-)
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dian
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Verfasst am: 7.5.2007 um 14:22 |
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Also ich finde es witzig, das Bewerbungsschreiben so zu beginnen. Und ich sehe daran auch nichts verwerfliches.
Du hast niemanden beleidigt, hast nichts Unwahres behauptet, und hast auch nicht direkt gesagt, dass du keinen bock auf den Job hast. Was der Chef
oder die Leute von der Arge da zwischen den Zeilen in deinen Text reininterpretieren, ist denke ich nicht objektiv verwertbar. Von daher könnte ich
mir in diesem Fall durchaus vorstellen, dass du da mit einer Klage vor Gericht Erfolg haben könntest.
Aber erst mal abwarten, was Arne dazu sagt. Der kennt sich mit sowas ja sicher etwas besser aus.
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quaid
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Motto: their law
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Verfasst am: 7.5.2007 um 14:31 |
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ich sehe das ziemlich genau so wie dian. und wie fernab diese leute von der realität sind, bei denen tetra sich da z.b. bewerben sollte, das hat er
selbst ja schon ganz gut zusammengefasst:
| Zitat | | Hat keinen Sklaven abbekommen, das Kapitalistenschwein, also denunziert der mich! |
ich arbeite gerade selbst unter teilweise harten bedingungen. es ist etwas schwierig. auf der einen seite arbeite ich im schichtsystem über feiertage
und wochenenden hinaus. ich habe fast nie ein wochenende frei und an sonntagen kann ich mich in einer schicht auf über 1000 kunden gefasst machen.
auf der anderen seite hab ich wahrscheinlich den in dem business humansten chef inkl. seiner auch in der tanke arbeitenden familie erwischt. auch wenn
der, wie alle anderen auch, nur hungerlohn zahlt, von dem man sich keine wohnung leisten könnte ^.-
witziger weise sagen einige (top verdienende) politiker dann, die jugend besteht teilweise aus nesthockern, die ihren eltern auf der tasche liegen und
verhindern das eben jene ihre kohle stattdessen in die wirtschaft pumpen könnten.
wie hieß es so schön im unterricht? soziale verantwortung statt dem konservativen leitsatz der stetigen gewinnoptimierung.
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Darkeastwood
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Verfasst am: 7.5.2007 um 16:24 |
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http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697320d6c613.php
http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e198de0df6321.html
Vieleicht wirds hilfreich.
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Darkeastwood
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Verfasst am: 7.5.2007 um 16:28 |
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http://www.arbeitslosen.info/content/view/183/51/
Ausserdem auf BA 15.4 BA 15.10 berufen.
Wenn die Belehrung nach §31 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht erfolgte, sind alle Sanktionen rechtswidrig
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Soulmirror
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Motto: Bunti 1 - die Welt 0
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Verfasst am: 7.5.2007 um 17:05 |
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@darkeastwood
willst du nicht noch einen text in deine signatur packen damit sie ne ganze seite ausfüllt? :12:
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Cass3l
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Verfasst am: 7.5.2007 um 20:17 |
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Wieder mal ein herrliches Exempel des kapitalistischen, geldgeilen und absolut kranken Systems. Aber ich hätte den Brief wohl auch so oder so
ähnlich verfasst, ich finde da im Gegensatz zu Unmensch nicht Verwerfliches dran. Und ich finde auch nicht, dass das Kinderkacke ist.
Wenn du meinst, dass nur "große" Aktionen was bringen, dann ist das ohne das "nur" sicherlich richtig. Mal so einem fetten Sack eins auszuwischen
kann ich nur bejahen. Man muss ja nicht immer gleich mit wehenden Flaggen die Tür einrennen. Deine Posts kamen irgendwie echt so rüber als ob du
einen Kratzer mit ner Axt vergelten willst. Sicherlich hast du mit Absicht übertrieben, aber ich verstehe nicht, warum du die Aktion da gleich so
runtermachst.
Naja, jedem das Seine...
Mit der rechtlichen Situation kenne ich mich natürlich nicht so aus, aber ich denke mal an dem Einstiegssatz ist doch eigentlich nichts Strafbares in
dem Sinne, oder?
Also, ich finde, das hast du richtig gemacht.
Regards
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Benway
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Verfasst am: 7.5.2007 um 20:50 |
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Unmensch schrieb:
[QUOTE]Wäre ich ganz fies, was ich jetzt einfach mal bin, sage ich, dass das Amt sogar vollkommen im Recht ist. Denn du hast eine
Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und dich damit selbst verpflichtet, dich um jeden Job zu bemühen, den du theoretisch ausführen kannst. So
auch diesen. Wer hat sich aber nicht daran gehalten und Vertragsbruch begangen?[/QUOTE]
Ach komm, seit wann wird im Unity-Forum anders gewertet als aus dem moralischen Bauchgefühl heraus? Und das ist doch ganz klar auf der Seite von
Tetrarchos und seinen Leidensgenossen.
Wenn ich vor ein paar Monaten bei McDonalds mal unter wirtschaftlichem Zwang einen Vertrag unterschrieben habe, mit dem ich mein Grundrecht auf
Meinungsfreiheit verpfändet habe, um mit dem verdienten Geld die Möglichkeit zu haben, mein Grundrecht auf Reisefreiheit im Bundesgebiet auch
physisch zu verwirklichen, dann muss ich mich an diesen Scheiß juristisch vielleicht gebunden fühlen, jede authentische Moralvorstellung lacht da
aber nur drüber (ich hab natürlich auch munter allen erzählt, wie es bei McD's hinter der Theke hygienisch und arbeitsrechtlich so zugeht :D)
Dass der Staat es zulässt, dass man seine bürgerlichen Rechte und teilweise auch seine Menschenwürde verpfänden muss, um als atmendes, essendes
Wesen am Leben zu bleiben, ist pervers genug und zieht jeden Verweis auf die Errungenschaften der bürgerlichen Aufklärung wie §1 GG ins
Lächerliche.
Und wenn mich die ArGe dann noch den ultimativen Knebelvertrag unterschreiben lassen würde, damit ich gnädigerweise auf Kosten der "arbeitenden"
Bevölkerung atmen und essen darf, dann würde ich glaube ich jede Gelegenheit nutzen, das bürgerliche Recht umzufunktionieren und den Behörden aus
jedem Zugeständnis einen Strick zu drehen. Das ist für mich auch keine Heuchelei oder Doppelmoral, sondern einfach nur ein subversiver Papierkrieg,
der eben mit den Mitteln geführt wird, die (noch) da sind. Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, mir da moralisch auch nur den geringsten Vorwurf
zu machen, weil ich mich in eine perverse Situation nicht artig einfüge.
Mh, @Tetrarchos - zur Klage raten würde ich dir aber trotzdem nicht. jeder gesunde bürgerliche Richter beim Sozialgericht wird sofort kapieren, dass
du dir mit deinem bösen Eingangssatz Vermittungschancen verbaut hast :14:...geschriebenes Recht ist in erster Linie sozialer Konsens und
Interpreationssache und erst in zweiter Funktion wirklich abstrakte Darlegungen erwünschten und unerwünschten Verhaltens. Naja, vielleicht kannst du
mit fleißiger Beratung von @Arne ja trotzdem was reißen, wer weiß...
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...
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Verfasst am: 8.5.2007 um 02:12 |
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Erstmal würde ich abwarten, dass bezüglich der Leistungskürzung was schriftliches kommt.
Und dann geht es in den Widerspruch.
Da meldest Du Dich nochmal bei uns und dann kann ich Dir aufgrund der individuellen Begründung des Arbeitsamtes was schreiben.
Problem: Das dauert immer was. Also solltest Du auch überlegen, ob man den Herren Arbeitgeber oder Sachbearbeiter mal maskiert überfallen sollte, um
an Geld für die Zeit zu kommen, in der man warten muss, bis die Ämter reagieren.
Interessant ist der letzte Link von @Darkeastwood.
Ist an sich fraglich, ob der Arbeitgeber glaubhaft ist. Der ist kein hoheitliches Organ (oder war das irgendwie öffentlicher Dienst?).
Du kannst zum einen behaupten, dass Du dieses Bewerbungsschreiben nie geschrieben hast. Wie sollen die Dir das Gegenteil beweisen. Da steht Aussage
gegen Aussage.
Du kannst natürlich auch noch eine Show abziehen, indem Du in Deinem Widerspruch darauf eingehst, dass Du ja nicht wissen könntest, dass Dich dieser
Sachbearbeiter an
"Arrrbeitgeberrrr vermitteln will, derrr die deutsche Wehrrrkrraft zerrsetzen will und offenbarrr nichts von Disziplin und Orrrdnung hält." 
Und wenn der noch mit irgendwelchen Argumenten ankommt, was die allerdings aufgrund der Rechtslage, dass es eben keine Rechtsgrundlagen dafür gibt,
wie Bewerbungsschreiben abzufassen sind, kaum machen können, dann hältst Du Dich daran. Und zwar wörtlich. Steht da, dass der Ton unangemessen ist
für eine Bewerbung, schreibst Du das nächste Mal:
Sehr geehrter Herr Arbeitgeber, hiermit bewerbe ich mich gemäß § soundsoviel meines Eingleiderungsvertrages, der auf § soundsoviel des SGB in der
Fassung vom ..... zurückgeht usw usf.". Da sollen die mal was gegen sagen, denn anders sind Schreiben von der Arge bestimmt auch nicht abgefasst.
:D
Da mach' Dir mal keinen Kopf drüber, die müssen erstmal handeln.
Meld' Dich also, wenn Du irgendetwas schriftliches hast. Ab nächsten Mittwoch kann ich Dir dann dazu was schreiben.
Was die machen können, sofern die das noch nicht gemacht haben, ist, Dich in ein Bewerbungstraining mal wieder zu stecken.
Ich hab' sowas noch nie mitgemacht. Daher weiß ich nicht, ob die nicht auch was dabei sagen, was man so interpretieren könnte, dass es möglich
ist, eine Bewerbung so zu schreiben.
Hattest Du schon mal so etwas wie Bewerbungstraining???
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Tetrarchos
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Verfasst am: 8.5.2007 um 02:14 |
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Die Rechtsbehelfsbelehrung ist doch leider bei jedem Zwangsbewerbungsvorschlag als zweite Seite hintendranngepinnt. Aber ansonsten mal Danke für den
Link zu dieser Seite. :13:
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Tetrarchos
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Verfasst am: 8.5.2007 um 02:32 |
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Bewerbungstraining hatte ich bisher nochnicht, brauche ich auch normalerweise nicht.
Hinsichtlich Beweis das ich das geschrieben hab: Der Arbeitgeber hat meine Bewerbung als Original an die ARGE weitergeschickt. Ich werde also zugeben
müssen, das ich diesen Text verfasst habe.
Mein Hauptargument wird sein, daß es STREITBAR ist, ob diese Berwerbung nun als Grund für ein "nichtzustandekommen eines
Beschäftigungsverhältnisses" zu sehen ist. Beworben habe ich mich, die Bewerbung enthält keinerlei falsche Angaben und auch keine strafbaren
Inhalte. Das der Arbeitgeber diese Bewerbung so massiv ablehnt, ist dessen subjektiver Geschmack und kein Kürzungsgrund. Es werden immerhin jeden Tag
Zehntausende Bewerbungen von irgendwelchen Arbeitgebern abgelehnt. Soll das jedesmal ein Kürzungsgrund bei Alg2 sein??
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...
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Verfasst am: 8.5.2007 um 03:48 |
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Ich schätze, dass wird darauf hinauslaufen, dass Du Bewerbungstraining bekommst, denn damit kannst Du Dich doch am besten rausreden.
Niemand hat Dir bislang gesagt, dass es besser ist, zu verschweigen in einer Bewerbung, dass man sich auf Aufforderung der Arge meldet.
Da kannst Du sogar ohne großen schriftlichen Aufwand was machen, wenn Du das dem Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters das mal klar machst.
Dann kommst Du wahrscheinlich auch um eine Kürzung herum, die die erst nachher wieder rückgängig machen würden.
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Unmensch
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Verfasst am: 8.5.2007 um 04:55 |
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| Zitat | Original von Arne Kroger
Ich schätze, dass wird darauf hinauslaufen, dass Du Bewerbungstraining bekommst, denn damit kannst Du Dich doch am besten
rausreden. |
Genau das glaube ich nämlich auch. Und schon hat man sich das nächste Eigentor geschossen.
Tetrarchos, ich verstehe wirklich nicht, wie sehr man sich in eine Sache so reinhängen kann, du hast das ja schon fast verinnerlicht. Normalerweise
müsste so ein Bewertungsvorschlag bei dir abprallen, es interessiert dich nicht und du bewirbst dich nur aus der Pflicht heraus, damit du dein Soll
erfüllt hast. Dazu werden ein paar lieblose Zeilen benutzt, die du schon blanko vorformuliert und in einer Datei abgespeichert hast. So mache ich das
nämlich. Und wenn es nicht gerade um eine Bewerbung geht, die mir das Amt aufdrückt, bewerbe ich mich überhaupt nicht (denn das können die nicht
nachprüfen).
Wieso du es nicht ähnlich machst, will mir nicht in den Kopf. Du darfst die Sachen nicht so nah an dich heran lassen. Dann regt dich das auch nicht
auf. Das genau hast du aber gemacht, das Resultat siehst du. Du darfst dich jetzt rechtfertigen, musst wahrscheinlich sogar ein Bewerbungstraining
mitmachen, Leistungskürzung bekommst du im schlechtesten Falle auch noch und weitere Arbeitsangebote sowieso, alleine schon um zu testen, ob du
wirklich arbeitsbereit bist (oder um dir einfach nachträglich noch eins auszuwischen, falls man dich hier bei der aktuellen Sache tatsächlich
aufgrund der Rechtslage nicht belangen kann).
@Benway: Du hast natürlich Recht, die erwähnte Sache von mir mit dem Vertragsbruch ist natürlich Schwachsinn. Natürlich ist so eine
Eingliederungsvereinbarung ein reiner Knebelvertrag und ich habe sogar selbst schon einen Anwalt gefragt, ob das alles so rechtens ist.
Dennoch bleibe ich dabei, dass der Text von Tetrarchos zwar toll ist und ich auch seine Wut verstehen kann, aber letztendlich wundert es mich nun mal
kein bisschen, dass ihm nun Konsequenzen drohen. Wenn ich so eine Bewerbung einschätzen müsste, ganz egal auf welcher Seite ich stehe, ist es
faktisch nun mal so, dass da null Arbeitsbereitschaft zu erkennen ist. Und würde ich es aus der Sicht des Chefs sehen, dann ist das sogar eine blanke
Frechheit und untragbar, dass man mir lieben Philanthrop, der andere helfen will in Lohn und Brot zu kommen, so einen Schund serviert.
| Zitat | Original von Tetrarchos
Mein Hauptargument wird sein, daß es STREITBAR ist, ob diese Berwerbung nun als Grund für ein "nichtzustandekommen eines
Beschäftigungsverhältnisses" zu sehen ist. Beworben habe ich mich, die Bewerbung enthält keinerlei falsche Angaben und auch keine strafbaren
Inhalte. Das der Arbeitgeber diese Bewerbung so massiv ablehnt, ist dessen subjektiver Geschmack und kein Kürzungsgrund. Es werden immerhin jeden Tag
Zehntausende Bewerbungen von irgendwelchen Arbeitgebern abgelehnt. Soll das jedesmal ein Kürzungsgrund bei Alg2 sein?? |
Dann mach dich aber mal auf das Gegenargument gefasst, dass aufgrund deines Verhaltens die Ablehnung überhaupt erst mal erfolgte bzw. die Einstellung
hinfällig wurde. Das ist ja zum Beispiel auch der Fall, wenn du dich gar nicht erst bewirbst, dann wirst du ebenfalls sanktioniert (und damit kommen
sie ja auch immer durch, sieht man von wenigen Ausnahmen ab). Denn wie es hier schon mal erwähnt wurde, wäre so eine Klage wohl doch nicht so klug.
Denn so objektiv wie ich es oben geschildert habe, wird es auch jeder Richter sehen. Bei dir ist überhaupt null Leitungsbereitschaft zu erkennen, du
wirst sogar noch frech, wenn man dir helfen will, wieder in Arbeit zu kommen.
So wird der Vorwurf lauten.
Ein Grund mehr also, zukünftig lieber wieder irgendwas nichtssagendes als Bewerbung zu schicken. Siehst du vermutlich anders, weil du deine Aktion
nach wie vor gutheisst, aber noch einmal traust du dir das ja sicherlich auch nicht, oder? Ich denke nein - wenn du aus der Nummer erst mal heil raus
bist, wirst du dich schon auf meine Alternativmethode besinnen (auch wenn sie sich nach aussen hin gar nicht so alternativ anhört, faktisch ist sie
das jedoch, da du nicht angreifbar bist und was ist schon mächtiger als ein Schutzschild, das nicht zu durchdringen ist?)
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Tetrarchos
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Verfasst am: 8.5.2007 um 11:23 |
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Letztes Mal hatte ich mich ja noch "nichtssagend lustlos" beworben. das war dem Bonzen aber egal, weil er ohnehin nur einen Sklaven gesucht hat. Das
schöne Ergebnis war besagter Monat für Nüsse zu malochen. Ich kann also wählen ob ich
a) praktisch zum Sklaven werde
b) Die Wahrheit schreibe das ich auf Befehl handele, womit dann die Befehlshaber ARGE auch wieder nicht umgehen kann.
Ich meine, wo ist denn die Grenze? Soll das jetzt Monat für Monat so gehen das ich ÜBERALL als "Probearbeiter" verarscht werde??
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scaydcast
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Verfasst am: 8.5.2007 um 13:09 |
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Schonmal darüber nachgedacht, aus den Fängen der ARGE zu entkommen und nicht mehr auf die (und somit auch nicht mehr auf irgendwelche
Verarsch-Arbeits-Angebote) angewiesen zu sein?
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Tetrarchos
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Verfasst am: 8.5.2007 um 13:44 |
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Sicher schon drüber nachgedacht. Aber wie denn? Geh für die marktüblichen, sich ausbreitenden, Dumpinglöhne malochen und schon bist Du wieder von
ARGE abhängig. In dem Fall musst Du dann das fehlende Geld zum Existenzminimum beim Amt erbetteln.
Und schon geht der Zirkus wieder los...
Lieber ohne Arbeit arm, als mit Arbeit arm.
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Jack
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Verfasst am: 8.5.2007 um 13:54 |
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@Tetrachos:
Bin hier voellig deiner Meinung
>Mein Hauptargument wird sein, daß es STREITBAR ist, ob diese Berwerbung nun als Grund für ein "nichtzustandekommen eines
Beschäftigungsverhältnisses" zu sehen ist. Beworben habe ich mich, die Bewerbung enthält keinerlei falsche Angaben und auch keine strafbaren
Inhalte. Das der Arbeitgeber diese Bewerbung so massiv ablehnt, ist dessen subjektiver Geschmack und kein Kürzungsgrund. Es werden immerhin jeden Tag
Zehntausende Bewerbungen von irgendwelchen Arbeitgebern abgelehnt. Soll das jedesmal ein Kürzungsgrund bei Alg2 sein??
Das ist Widerstand nach meinem Geschmack, von wegen Bewerbungstraining. In welchem Gesetz steht, wie ich mich bewerben muss? Gibt es da Vordrucke?
Warum darf man nicht die Wahrheit schreiben? Wo steht, dass du die Arbeit nicht tun wuerdest und gut tun wuerdest, wenn der Arbeitgeber dich nimmt?
Das sind rein subjektive Interpretationen.
Ich waere in der Bewerbung gleich einen Schritt weiter gegangen und haette noch hinzugefuegt:
"Obwohl ich keine Lust habe bei ihnen zu arbeiten und lieber eine Arbeit haette, die mir besser entspricht, verspreche ich Ihnen, dass ich, falls sie
mich nehmen, bei der Arbeit, soweit es irgendmoeglich ist, mein Bestes geben werde. Nicht, weil meine Bezahlung meiner Leistung entspricht, sondern
einfach weil ich prinzipiell nie weniger als 100% gebe. Es ist meine Lebenseinstellung. Ebenso wie es meine Auffassung ist, immer die absolute
Wahrheit zu sagen, wie Sie an dieser Bewerbung unschwer erkennen koennen. Auf eine hoffentlich kurze, aber eine sich fuer Sie in jedem Fall rechnende
Zusammenarbeit. Liebe Gruesse J."
Liebe Gruesse
Jack
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Tetrarchos
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Verfasst am: 8.5.2007 um 14:51 |
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"Obwohl ich keine Lust habe bei Ihnen zu arbeiten..." :12:
Da würde der Interpretationsspielraum aber zu eng werden, denke ich. Die Kunst bei so einem Seiltanz ist, daß man grade so durchkommt. Vor dem
"Bewerbungstraining" hab ich keine Angst. Da wird halt 1 Monat jeden Morgen in einer Art Büro gehockt und sitzend Theorieunterricht gemacht, wobei
man mit offenen Augen pennen kann. Vorher noch paar Bier reingeknallt und dann per S-Bahn dahin.
Das ist immerhin bequemer als wieder 1 Monat Knochenmaloche für NULL.
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Unmensch
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Verfasst am: 8.5.2007 um 15:09 |
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| Zitat | Original von Tetrarchos
Da wird halt 1 Monat jeden Morgen in einer Art Büro gehockt und sitzend Theorieunterricht gemacht, wobei man mit offenen Augen pennen kann. Vorher
noch paar Bier reingeknallt und dann per S-Bahn dahin.
Das ist immerhin bequemer als wieder 1 Monat Knochenmaloche für NULL. |
Da bist du aber selbst schuld, wenn du dir das auf die Knochen gehen lässt. Tipps gab es hier ja genug, ein seeeehr langsames arbeiten da reicht
schon. Solltest du dich dort wirklich hingestellt haben, bis dir der Schweiss übers Gesicht gelaufen ist, hast du irgendwas falsch gemacht. Oder
verstanden.
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Mir würde es da weniger um die Arbeit gehen, als um die Zeit bzw. die Freiheit, die mir dadurch gestohlen wird. Und da kann schon ein Monat
Bewerbungstraining sehr hart sein (zumal du es hättest leicht verhindern können). Spassig ist sowas nicht. Alleine schon das stillsitzen und nicht
weg können (gerade bei Hitze). Das kann tatsächlich härter werden, als das was du zuletzt hattest. Stell dir das mal nicht so einfach vor.
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