The Unity Archiv Zuletzt angemeldet am: Kein Eintrag
Nicht angemeldet [Anmelden ]
Gehe zum Ende

Druck-Version | Abonnieren | zu den Favoriten hinzufügen  
 Seiten:  1  2
Autor Betreff: Vorratsdatenspeicherung / allgemeine Überwachung
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 16.11.2006 um 14:16
Vorratsdatenspeicherung / allgemeine Überwachung



[B]Meldung vom 15.11.2006 12:13

Vorratsdatenspeicherung soll auch für Anonymisierungsdienste gelten[/B]

Der jetzt komplett verfügbare Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vergangene Woche in Grundzügen vorgestellt hat, bittet deutsche Betreiber von Anonymisierungsservern zum umfassenden Datenprotokoll. Auch "wer einen Anomymisierungsdienst betreibt und hierbei die Ausgangskennung des Telekommunikationsnutzers durch eine andere ersetzt", betreibe einen Telekommunikationsdienst für die Öffentlichkeit und unterliege damit den gleichzeitig vorgeschlagenen Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate, heißt es in dem Papier (PDF-Datei), das die Humanistische Union online gestellt hat.

Für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und sieben weitere Bürgerrechtsorganisation sind die Pläne ein weiteres Anzeichen dafür, dass die von Zypries vorangetriebene "Totalspeicherung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung vollkommen unverhältnismäßig" sei. Mit einer Videobotschaft an Bundeskanzlerin Angela Merkel, die auf einer Demonstration gegen den Überwachungsstaat in Bielefeld entstand, fordern sie einen Stopp der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten. Zuvor hatten Datenschützer gehofft, dass etwa der vom Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mitbetriebene Anonymisierungsdienst AN.ON als Teledienst gefasst und damit von den Verpflichtungen zur Datenjagd unberührt bleiben würde. Sie verwiesen darauf, dass sich in Verdachtsfällen der Verkehr von bestimmten IP-Adressen durch die Betreiber der AN.ON-Mixe bereits im Stil des "Quick Freeze"-Verfahrens aufbewahren lasse, bei dem Verbindungsdaten für einen aktuellen Anlass auf Zuruf der Strafverfolger archiviert werden.

Wie aus der Begründung des Referentenentwurfs hervorgeht, hält das Justizministerium das "Einfrieren" von Kommunikationsdaten generell für unzureichend. Es gehe "notwendig ins Leere", wenn die erwünschten "Verkehrsdaten" vom Diensteanbieter "überhaupt nicht gespeichert oder zwischenzeitlich bereits gelöscht wurden". Dies sei aufgrund der Verbreitung von Pauschaltarifen, bei denen Provider Verbindungsdaten für Abrechnungszwecke nicht benötigen und diese daher nach geltendem Recht nicht speichern dürfen, immer häufiger der Fall. Der Entwurf räumt zwar ein, dass "Verkehrsdaten einen besonders schutzwürdigen Aussagegehalt haben, da sie im Einzelfall erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikations- und Bewegungsverhalten" der Nutzer zulassen würden. "Hinzu kommt, dass die Datenspeicherung unabhängig von einem im Einzelfall bestehenden Tatverdacht erfolgt und eine unbestimmte Vielzahl von Personen erfasst". Trotzdem überwiege das öffentliche Interesse "der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung". Zur Erfüllung dieses Auftrags leiste die gesicherte Verfügbarkeit der umfassenden Nutzerspuren für die Ermittler einen "wichtigen", in einigen Deliktsbereichen wie der Aufklärung komplexer Täterstrukturen und bei "mittels Telekommunikation begangenen Straftaten" gar "unverzichtbaren Beitrag".

Insgesamt geht das Justizministerium davon aus, dass der insgesamt über 200 Seiten starke Entwurf keine Datensammlung "auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken" verlangt und daher mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung vereinbar ist. Er legt unter anderem fest, dass es für Universitäten oder die Betreiber unternehmensinterner Netze keine Speicherpflicht gibt. Betont wird zudem, dass keine Inhaltsdaten etwa in Form von URLs erfasst werden dürfen. Dies könnte Provider bei der bislang von technischen Protokollen vorgesehenen Verknüpfung von Verbindungs- und Inhaltsdaten bei E-Mail aber in die Bredouille bringen. Überhaupt sieht das Papier in einer Änderung von Paragraph 111 Telekommunikationsgesetz (TKG) vor, dass künftig auch die Anbieter von E-Mail-Konten Kundendaten erheben und ihre Nutzer so eindeutig identifizieren müssen. Die rasche Eröffnung eines Accounts ohne Vorlage eines Personalausweises bei einem deutschen Webmail-Dienst dürfte damit passé sein.

Darüber hinaus öffnet der Entwurf eine Hintertür zur Vorratsdatenspeicherung von erfolglosen oder unbeantwortet bleibenden Anrufen. Dazu wird den Anbietern zunächst etwa freigestellt, Abrechnungsdaten künftig sechs Monate lang vorzuhalten. Mit dem neuen Paragraph 110a TKG mit den Einzelregelungen über die bei der Vorratsdatenspeicherung zu erfassenden Nutzerspuren wird dann aber vorgeschrieben, dass die für diesen Zweck gespeicherten oder generell mitprotokollierten Daten über nicht zustande kommende Anrufe "auch nach Maßgabe dieser Vorschrift" aufbewahrt werden müssen. Dies gelte etwa auch für den Fall, dass ein Mobilfunkanbieter Kunden per SMS über einen Anrufversuch informiere. Bei der Standortdatenabfrage drängt der Entwurf Mobilfunker zudem zu möglichst genauen Angaben. So sollen sie bei den zu speichernden Bezeichnungen von Funkzellen auch Daten vorhalten, "aus denen sich die geografische Lage" der jeweiligen Zelle sowie "die Hauptstrahlrichtung der Funkantennen ergibt".

Nicht ohne Brisanz ist auch die Ausgestaltung des deutlich aufgebohrten Paragraphen 100g Strafprozessordnung (StPO), der die "Erhebung" von Verkehrsdaten durch die Ermittler bei Straftaten regelt – und zwar teilweise in "Echtzeit", wie die Begründung ausführt und dabei etwa auf Auflagen aus der umstrittenen Cybercrime-Konvention des Europarates verweist. Zur Relativierung schlägt das Ministerium hier vor, dass bei der Aufklärung von Delikten von "im Einzelfall erheblicher Bedeutung" eine räumlich und zeitlich "hinreichend bestimmte Bezeichnung der Telekommunikation" genügt, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Bei "mittels Telekommunikation" begangener Straftaten soll die Datenabfrage ferner im Gegensatz zu schwerwiegenderen Fällen nur zulässig sein, wenn die Gesetzeshüter anderweitig nicht vorankommen "und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht". So möchte das Ministerium etwa verhindern, dass Strafverfolger schon bei einer reinen Beleidigung am Telefon auf die Datenhalden zugreifen. Bei zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen etwa von Rechtehaltern ist ebenfalls keine Datenabfrage vorgesehen. Gemäß Entwurf entfällt aber gleichzeitig die bisher in 100g enthaltene Formulierung, wonach Standortdaten nur "im Falle einer Verbindung" erhoben werden dürfen. Dies mache die umstrittene Übersendung einer "stillen SMS" entbehrlich, da künftig eine Ortung auch dann möglich sei, wenn ein eingeschaltetes Mobiltelefon nicht aktuell genutzt werde.

Für heftige Auseinandersetzungen dürfte letztlich das Vorhaben zählen, der Wirtschaft trotz einer inzwischen eingereichten Verfassungsbeschwerde keine gesonderte Kostenerstattung für die Übernahme der neuen Hilfssheriff-Leistungen zu zahlen. Das Justizministerium geht zunächst sehr vage davon aus, dass die "Anzahl zusätzlicher entschädigungspflichtiger Auskunftsersuchen zwischen 500 und 10.000 pro Jahr liegen wird". Dies ergebe nach dem vom JVEG vorgegebenen Stundensatz von maximal 17 Euro pro Auskunftsersuchen ein zusätzliches Ausgabevolumen von 8500 bis 170.000 Euro pro Jahr. Den Aufwand der betroffenen Unternehmen für das Beantworten von Verkehrsdatenabfragen will der Entwurf damit abgegolten wissen.

Die "zur Erfüllung der Speicherungspflichten erforderlichen Investitionen" und gegebenenfalls gesteigerten Betriebskosten tut der Entwurf als Peanuts ab. Ein "großer deutscher Diensteanbieter" mit einem Jahresumsatz von annähernd 60 Milliarden Euro habe die Zusatzkosten auf 700.000 Euro pro Jahr beziffert, was 0,00116 Prozent der Einnahmen ausmache. Sollten die Provider diese Aufwendungen auf ihre Kunden "abwälzen" wollen, würde das Verbraucherpreisniveau wohl "allenfalls geringfügig steigen". Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appelliert dagegen dafür, "die über 500 Millionen Euro, welche die geplante Totalprotokollierung Wirtschaft und Staat kosten würde", in ein Programm zur Kriminalitätsprävention vor Ort etwa an Schulen oder einzelnen Stadtteilen zu investieren.

http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/81061
(weiterführende, ergänzende Links im Originaltext)
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 1.12.2006 um 12:08


[B]30.11.2006 12:37
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht große Resonanz nach Massenklage-Aufruf [/B]

Eine Woche nach seinem Aufruf zu einer "Sammel-Verfassungsbeschwerde" hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ein Zwischenfazit gezogen. Mittlerweile haben sich demnach über 6000 Menschen gemeldet, die für den Fall vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen, dass der Bundestag die von der Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung beschließt. Unter den Beschwerdeführern seien viele Journalisten, die um ihre anonymen Informanten fürchteten, teilt der Arbeitskreis mit, sowie Ärzte, Seelsorger, Geistliche, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Suchthelfer und Psychotherapeuten. Beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernimmt, gingen "waschkörbeweise" Vollmachten ein. Anzeige

Der Arbeitskreis hat zudem heute den Bericht "Mindestspeicherungsfristen für Telekommunikationsverbindungsdaten" des Bundeskriminalamts vom November 2005 veröffentlicht (PDF-Datei), von dem bei früher bereits die Rede war. Demzufolge konnten in den vergangenen Jahren 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl. "Die genannten 381 Fälle machen weniger als 0,001 Prozent der 6,4 Millionen jährlich begangenen Straftaten aus", kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Angesichts einer Zahl von 2,8 Millionen Delikten jährlich, die meist unaufgeklärt blieben, weil die Täter keine Spuren hinterlassen haben, sei nicht einzusehen, warum gerade die Nutzer von Telefon, Handy und Internet unter Generalverdacht gestellt werden sollten.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/81798
(weiterführende, ergänzende Links im Originaltext)
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 1.12.2006 um 13:30


[B]Massenbeschwerde gegen Protokollierung von Telefon, Handy, Mails und Internet
"Totale Bespitzelung geplant"
Von Hildegard Miensopust [/B]


Bürgerrechtler rufen zur Teilnahme an einer "Sammel-Verfassungsbeschwerde" gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, Email und Internet auf. Dieser Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig.

[B]Plan der Bundesregierung einzigartig[/B]

"Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig", begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion. "Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen."

An der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten Verfassungsbeschwerde kann sich jedermann beteiligen. Auf der Internetseite des Arbeitskreises (www.vorratsdatenspeicherung.de) befindet sich ein Meldeformular. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht wird der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernehmen, der Mitglied in dem Verein "RAV - Anwält/innen für Menschenrechte" ist.

[B]Mit Artikel 10 Grundgesetz - Fernmeldegeheimnis - unvereinbar[/B]

Mit Dr. Rolf Gössner und Prof. Dr. Christoph Gusy unterstützen prominente Erstkläger die Verfassungsbeschwerde. Der Bremer Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Rolf Gössner ist Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR). Christoph Gusy ist Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Er begründet seine Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde wie folgt: "Das geplante Gesetz begründet eine allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und damit gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt werden können. Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist mit dem Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis, unvereinbar."

[B]"Vorsätzlicher Verfassungsbruch"[/B]

"Die anlasslose, zwangsweise Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ein eklatanter Verfassungsverstoß", bekräftigt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Es ist vollkommen unverhältnismäßig, die gesamte Bevölkerung zu erfassen, nur um gegen einige wenige Verdächtige leichter ermitteln zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass 'eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis' Voraussetzung jeder Erfassung von Verbindungsdaten ist und dass der Gesetzgeber das 'strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat' zu beachten hat. Wer gleichwohl das ziellose Anhäufen sensibler Kommunikationsdaten aller Deutschen befürwortet, macht sich des vorsätzlichen Verfassungsbruchs schuldig."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, das deutsche Gesetzesvorhaben zumindest solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über die von Irland im Juli eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat.

[B]Hintergrund:[/B]

Das Bundesjustizministerium hat vor zwei Wochen einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorgestellt. Danach soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind möglich. Die Furcht vor einem Bekanntwerden ihrer Kontakte könnte Informanten, Ratsuchende und Hilfsbedürftige in Zukunft davon abhalten, sich an Journalisten, Anwälte oder Beratungsstellen zu wenden. Der Informantenschutz, das Anwalts- und das Arztgeheimnis würden unterlaufen.

Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Daten nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch monatlich gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen ("Flat-Rates") kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert. www.vorratsdatenspeicherung.de

Online-Flyer Nr. 72 vom 28.11.2006
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=10361
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 6.12.2006 um 15:40


LOL LOL LOL sorry, daß ich Euch schon wieder so nen endlangen Text vor die Füße knalle, aber der Bericht ist einfach zu geil (*g* ich liebe diese Zeitung), deshalb werde ich Passagen, die mir besonders gut gefallen auch mal farblich absetzen, vielleicht bekommt dann ja der ein oder andere doch Bock, sich alles durchzulesen...




[B]Verfassungsschützer demonstrieren gegen Umzug von Köln nach Berlin
Geheimdienstler als Rheinseparatisten
Von Hans-Detlev v. Kirchbach [/B]

"BFV bleibt in Köln und "Solidarität mit dem Verfassungsschutz". Parolen auf einer Demo und Kundgebung von - man mag's kaum glauben - VerfassungsschutzbeamtInnen am 1. Dezember vor dem Kölner Rathaus, die zeigen, daß die notorischen Ausspäher und professionellen Verdächtiger sozialer Protestbewegungen von ihrer "Klientel" gelernt haben - zumindest von der Sprachform her.

"Der Kampf geht weiter!", rief denn auch der Kundgebungsleiter aus, ein Herr Jacobi, der als "Personalratsvorsitzender" im Bundesamt für Verfassungsschutz vorgestellt wurde. Da fehlt an sich nur noch die Straßenblockade oder die Besetzung der "Verfassungsschutz"-Zentrale durch die hauptamtlichen Inkriminatoren jeglicher unbotmäßiger Bürgeraktivität, deren Verdammung Umtriebe wie Sitzblockaden und Hausbesetzungen seit Jahrzehnten regelmäßig verfielen.

Was in der Weltsicht eines wackeren Verfassungsschützers eigentlich eine Störung der bestehenden Ordnung darstellt, die auf ewig registriert und nie verziehen, dem Normalverbraucher nach Jahrzehnten noch als „belastende Erkenntnis“ präsentiert wird, tun die beamteten Volksbeobachter nun selber: Sie gehen auf die Straße, sie demonstrieren, protestieren und pfeifen wütend, sobald der Name des Bundesinnenministers Schäuble oder seines Staatssekretärs, des Ex-BND-Präsidenten Hanning fällt. Einige von ihnen zeigten sich sogar nach Autonomenart vermummt, was bei anderen Demos sogleich die Polizei auf den Plan gerufen hätte, hier aber als natürliches Staatsschützer-Privileg durchging. Geraten die Stützpfeiler der Inneren Sicherheit ins Wanken, von einer Seite her, die wir als vorverdächtige Normalbürger und gewöhnlicher Demonstrationspöbel nie für möglich gehalten hätten?

[B]Zwergenaufstand oder: Aufruhr der Staatsschützer[/B]

Vielleicht, denn es geht um das einzige Anliegen, für das ein ordentlicher deutscher Beamter überhaupt auf die Barrikaden gehen, womöglich sogar seinem Dienstherrn die Loyalität aufkündigen würde: die unanfechtbare Bequemlichkeit der eigenen Beamtenexistenz. Die aber sehen die Kölner Verfassungsschützer ausgerechnet durch Bundesinnenminister Schäuble in seiner abgehobenen Leichtfertigkeit und unter „Bruch ausdrücklicher Zusagen“ frevlerisch angegriffen. Ein Handschlag auf einem Viehmarkt sei mehr wert als ausdrückliche Zusagen des Bundesinnenministers, zürnte Herr Jacobi unterm Jubel seiner KollegInnen. Die sind in der Tat stinksauer. Aus - in ihrer Sicht - gutem Grund: Beginnend mit ca. 250 "Experten" der "Abteilung VI", welche für den so genannten "Islamismus" zuständig ist, sollen in nächster Zeit die wohlbestallten Beamten des Inlandsgeheimdienstes ihr von uns allen nicht nur durch Dienstgehälter, sondern durch Dauerbespitzelung der Gesellschaft teuer bezahltes öffentliches Dienst-Sitzfleisch aus ihren komfortabel gepolsterten Chorweiler Amtsstubensesseln erheben. Denn im Sinne eines preußisch-autoritären, machtgeballten Zentralismus, wie ihn schon Schily geradezu fanatisch vertrat und Schäuble zu allem entschlossen nunmehr durchsetzt, sollen unsere Oberausspäher aus dem anheimelnden Karnevalsdorf am Rhein an die weit weniger idyllische Spree, in die eher unbehagliche Machtkapitale Berlin umziehen.

Dort will Schäuble mit langfristiger Konzentration und Vernetzung aller staatlicher Observations- und Repressionsmacht, insbesondere der Verschmelzung von Geheimdienst- und Polizeibehörden, das Projekt vollenden, von dem schon der ehemalige VS-Boß und Berliner CDU-Innensenator Ekkehart Werthebach tagträumte: das zentrale, keiner Machtbegrenzung mehr unterworfene Bundessicherheitsamt. So jedenfalls benannte Werthebach sein ideelles Lieblingskind. Mag sein, daß Schäuble diesem Homunculus einer totalen Sicherheitsideologie vorerst noch einen leichter verdaulichen Tarnnamen geben wird, wie etwa "neue Sicherheitsarchitektur", "Synergiestruktur der Inneren Sicherheit" und ähnliche Ungetüme aus dem Politschwatzkasten. Mag auch sein, daß die Einzelbehörden als solche zunächst durchaus noch formal eigenständig bleiben, daß das Bundeskriminalamt also ebenso wie die 17 Bundes- und Landesämter für so genannten Verfassungsschutz ihre Namen ebenso behalten wie - besonders wichtig für mindestens 17 Spitzenbeamte - ihre "Präsidenten".

[B]Eigenheim-Mentalität wider Staatsarchitektur?[/B]

Doch in engster, von keinerlei Daten- und Persönlichkeitsschutz mehr ausgebremster, Verflechtung werden und sollen die expandierenden Agenturen der so genannten Inneren Sicherheit de facto einen einzigen funktionalen Organismus der Überwachung, Kontrolle, Verdächtigung der gesamten Bevölkerung bilden. Letztendliches Ziel ist, jede normwidrige Handlung, jede abweichende Strömung zu erkennen, zu benennen, zu beseitigen. Die so genannten Verfassungsschützer m ü s s e n also nach Berlin, auch in Zeiten virtueller Kommunikation, um diese "neue Sicherheitsarchitektur" auch topographisch und physisch zu repräsentieren.

Wie kleinformatig sind dagegen doch manche Árgumente der protestierenden Verfassungsschützer, wie etwa: Man sei in Köln "heimisch" geworden, habe sich "Eigentum" und "Lebensmittelpunkte" aufgebaut. Mal abgesehen davon, daß die Verfassungsschützer auf die "Lebensplanungen" ihrer Observations- und Denunziationsopfer bislang auch noch nie Rücksicht genommen haben - Stichwort: Regelanfrage und Berufsverbote - verkennen solche kleinbürgerlichen Jammereien doch die Größe der historischen Aufgabe, die gerade Staatsschützern eigentlich einleuchten müßte.

Letztlich ist es nämlich ein fast religiöses Unterfangen, dem sich Schäuble, Schily vollendend, beherzt zuwendet: Der zentral grenzenlos ermächtigte totale Sicherheitsstaat. Der, selbst hinter einem Schleier der Geheimhaltung verborgen, alles sehen, alles hören, alles registrieren, alles im Zweifel sogleich sanktionieren soll, was der Plebs so tut und treibt. Insofern gehen die Warnungen vor einem „Zentralstaat“ auf der Kundgebung der rheinseparatistischen Verfassungsschützer genau in die richtige Richtung und trotzdem fehl. Denn die „neue“ Sicherheits- und Staatsarchitektur kann gar nicht anders als zentralistisch sein.

Da aber kann es einfach nicht hingehen, daß einzelne Mittel- und Oberbeamte einer ausschlaggebenden Überwachungsbehörde, die doch als einer der Stützpfeiler dieses gigantischen Sicherheitsgebäudes fungieren soll, aus privatistischer Kurzsichtigkeit und beamtentypischer Bequemlichkeit lieber in der Hauptstadt von Schunkeln und Frohsinn verbleiben wollen, statt wie ein Mann militärisch geordnet in die Metropole des neu aufgelegten deutschen Macht- und Ordnungsstaates abzumarschieren.

Im Zusammenhang mit der säkularen, ja transzendenten Bedeutung eben dieser gerade in Deutschland anscheinend unheilbar zeitlosen autoritären Staatsidee weisen solche Anwandlungen von Familiensinn und Ortsverbundenheit, von Brauchtumsliebe, Bierseligkeit und FC-Fanatismus Züge einer nachgerade unverantwortlich menschlichen Normalität auf - und das ausgerechnet bei Geheimdienstlern. Vor dem Hintergrund des „höheren Auftrages“ schrumpfen freilich selbst die fest beamteten Führungsagenten jener geheimen Armee von inoffiziellen MitarbeiterInnen des Verfassungsschutzes, die uns auf Honorarbasis bis ins Privatleben hinein ausspähen, auf die Dimension kleiner Machtgehilfen. Die überschätzen vielleicht ihren Status, nur weil ihre Behörde aus eigener Machtvollkommenheit die politischen Aktivitäten der unverständigen Untertanen staatsverbindlich als verfassungsfeindlich abstempeln darf, wann immer das höheren Orts gewünscht wird. Oder weil Schäuble noch nach der Fußball-WM den Beitrag des Verfassungsschutzes zur Sicherheit dieses überwachungsstaatlichen Zentralevents geradezu hymnisch belobigte. Nun aber können die umzugsunwilligen VS-Bediensteten auf den Elitaristen Schäuble eigentlich nur als uneinsichtige Untergebene wirken, denen der Kopf zurechtgesetzt gehört.

Noch funktioniert der autoritäre Schily- und Schäuble-Staat allerdings nicht ganz so reibungslos, wie ihn sich seine Schöpfer wohl wünschen. Und so war eben eine der bizarrsten Demonstrationen der gesamten deutschen Demonstrationsgeschichte nicht vermeidbar: der öffentliche Auftritt einiger Hundertschaften von Verfassungs-"SchützerInnen" in der Rolle von Spontis, die dem Staat oder doch zumindest ihrem Minister den bösen Finger zeigten. Dabei wollen Vater Staats teuere Kostgänger und treueste Wasserträger nur nicht aus ihrem Kölner Laufstall vertrieben werden, fort ins eisige, machtstaatlich erwachsene Berlin.

[B]Volks(vertreter)bewegung für den Verfassungsschutz[/B]

Dafür können die verfassungsschützerischen Liebhaber der Rheinprovinz auf den Schutz rheinischer Provinzpolitiker rechnen, allen voran der Kölner OB Schramma und die örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Lale Akgün. OB Schramma weiß ja ohnehin, was angeblich alle Kölner wollen. Schon beim letztjährigen Rekrutengelöbnis unter dem Dom etwa hatte er, der Protestkulisse zum Trotz, alle Kölnerinnen und Kölner hochgerührt als LiebhaberInnen des Militärs ausgemacht.

Gleichermaßen begeistert sind die Kölner BürgerInnen vom Verfassungsschutz, das jedenfalls behauptete Schramma in seinem gut aufgelegten Büttenbeitrag vor den VerfassungsschützerInnen. „Wir alle vertrauen darauf, daß hier hervorragende Arbeit geleistet wird zum Schutz unserer Inneren Sicherheit“, verkündete er. „Hervorragende Arbeit“, wie sie das Bundesamt ja unter anderem mit dem NPD-V-Mann-Skandal „geleistet“ hat, aufgrund dessen das Bundesverfassungsgericht den NPD-Verbotsprozeß einstellen mußte. Derlei ficht den Obermeister aller Kölner Bürger allerdings nicht an. Ihm zufolge wünschen sich eine Million KölnerInnen nichts sehnlicher, als daß der Verfassungsschutz in Kölle bleibt. Denn, so der kölsche Volkstribun zum fast schon tränenfeuchten Abschluß seiner Rede: „Mer all sinn Kölle.“ Begeisterter Applaus der VerfassungsschützerInnen, die allerdings im wesentlichen unter sich blieben; die in Anspruch genommenen Kölner BürgerInnen verirrten sich nicht auf diese Kundgebung.

Freilich ließ sich die SPD-Volksvertreterin Lale Akgün in ihrer Zuneigung für die Volksüberwachungsbehörde von der Begeisterung des CDU-OB Schramma für das Bürgeraushorchamt nicht übertreffen. Als "Islam-Beauftragte" der SPD-Bundestagsfraktion machte sie den Hauptfeind im "Islamismus" aus - das "Operationsgebiet" für diese Feindlage aber sei eben nicht im Osten und Berlin, sondern hier im Westen. Hier konzentrierten sich für die "hervorragenden Experten" des VS die "Beobachtungsobjekte". Mit welchem Unwort aus der Schreckenskammer von Polit- und Bürokratensprache natürlich Menschen gemeint sind, nämlich solche, die von rasterfahndendem staatsschützerischem Vorverdacht mit dem Etikett potentieller Terrorismusneigung behaftet werden. Wofür genügt, daß sie aus suspekten orientalischen Weltgegenden stammen und daher ihren „Gott“ mutmaßlich anders buchstabieren als Joachim Kardinal Meisner oder Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Wie etwa jener harmlose Ingenieursstudent aus einem verdächtigen Herkunftsland, der kürzlich die nachträgliche Mitteilung erhielt, er sei, weil erstens Afghane und zweitens Student, in die Rasterfahndung nach islamistischen „Schläfern“ einbezogen worden.

Das ist ja das Schöne an den Doktrinen zur Bekämpfung des Bösen, wie sie gerade in der Abteilung sechs des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit entwickelt worden sind: Verdächtig sind gerade die Unauffälligen, die immer so harmlos tun. Die nicht einmal demonstrieren und den Bundesinnenminister abwatschen wie die aufgebrachten VerfassungsschützerInnen vor dem Kölner Rathaus. Ob es über diese DemonstrantInnen inzwischen auch schon eine Akte beim Verfassungsschutz gibt? -

[B]Sag zum Abschied leise Servus[/B]

Noch wichtiger aber scheint die Frage: Was aber sollen wir Kölner BürgerInnen dazu meinen, wenn wir uns von unserem OB nicht einfach widerspruchslos in den Fanclub des Verfassungsschutzes eingemeinden lassen wollen? Zum einen möchte man den Protest der Verfassungsschützer gerne unterstützen, nicht, weil sie peinlich sentimental ihre Liebe zu Karneval und FC in einem via Internet verbreiteten Video bekunden - von dem sich aber Herr Jacobi distanzierte, da er "uns nicht von interessierter Seite als Karnevalsveranstaltung lächerlich gemacht" sehen wollte. Einerseits die vollmundigen Bekenntnisse zu Köln („Das Bundesamt gehört zu Köln wie der Dom“, so Jacobi), andererseits aber die plötzliche Distanzierung vom Karneval - das geht irgendwie nicht zusammen.

Allerdings geht die ganze Heimattümelei aber auch zumindest dem Kommentator als prinzipiell heimatlosem Kölner Zweck-Immi völlig dort vorbei, worauf die besoldeten Damen und Herren in ihrer Chorweiler Behörde ansonsten sitzen. Sympathisch könnte der Protest der kölnanhänglichen Verfassungsschützer jenseits jeglichen Lokalpatriotismus vielmehr aus einem ganz anderen Grund erscheinen: weil sie, ausgerechnet sie, mit ihrer fast kindlichen Trotzhaltung zumindest ein kleines Sandkorn in Schäubles autoritär-staatliches Getriebe werfen.

Andererseits könnte man auch eine gewisse Erleichterung darüber empfinden, daß Köln demnächst eine Zentralinstitution des totalen Überwachungsstaates und etwa 1.000 Schnüffel- und Spitzelprofis weniger beheimaten wird. Und das mag sogar die 100 Millionen Euro wert sein, die nach Meinung der protestierenden VS-Beamten ein Umzug ihrer Behörde nach Berlin kosten würde.

Online-Flyer Nr. 73 vom 05.12.2006
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=10379
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 11.12.2006 um 14:06


11.12.2006 10:34
[B]Webdemo zum "Trauertag um das Fernmeldegeheimnis" [/B]

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat wegen des Jahrestags des Beschlusses zur Einführung der "Totalprotokollierung" der elektronischen Nutzerspuren zur Verhüllung von Webseiten am 14. Dezember aufgerufen. 2005 segnete die "große Koalition" aus Konservativen und Sozialdemokraten im EU-Parlament nach einem kurzfristig von den Fraktionsspitzen verabredeten Kompromiss die heftig umstrittene Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ab. Gleichzeitig haben die Abgeordneten nach Ansicht der Bürgerrechtsorganisation die Maxime im Grundgesetz "Das Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich" zu Grabe getragen. Am Donnerstag sollen daher Betreiber von Webseiten unter dem Motto "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Gläsernes Telefon, Handy, E-Mail und Internet" darauf aufmerksam machen, dass künftig aber die Aufzeichnung "sämtlicher Kommunikationsvorgänge zum Normalfall werden soll".

Ein nachdrücklicher Appell des Arbeitskreises geht zudem an "die Medien", die Menschen über die Einführung der Verpflichtung von Telcos zur anderthalb bis zweijährigen Vorhaltung von Verbindungs- und Standortdaten zu informieren und die Bürger besser über die Folgen der tief in die Grundrechte einschneidenden Maßnahme zu unterrichten. "Obwohl dieses Vorhaben die Grundlagen unserer freien Gesellschaft in Frage stellt, fallen die Massenmedien als Informationsmittel der Bürger bisher weitgehend aus", beklagt der Jurist Patrick Breyer von der zivilgesellschaftlichen Vereinigung. Er fürchtet ein gesellschaftliches Klima der Überwachung und Störungen der Kommunikation in sensiblen Angelegenheiten. Die meisten Leute wissen ihm zufolge aber noch nicht, dass ein Großteil ihres Privatlebens ab Herbst 2007 nachvollziehbar werden soll. Der Arbeitskreis ruft daher auch Bürger, die bereits im Bilde über die Vorratsdatenspeicherung und darüber besorgt sind, auf, von ihrer Zeitung, Lieblingszeitschrift oder -fernsehsendung eine Berichterstattung über den "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses" einzufordern. Einen Musterbrief zum Versand an die Medien sowie auch einen Code für die Webdemo stellt die Organisation auf ihrer Internetseite bereit.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat vor kurzem einen Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorgelegt, die nach Ansicht von Datenschützern einen "Paradigmenwechsel" mit sich bringen und die Unschuldvermutung ad absurdum führen würde. Der Arbeitskreis hält die Pläne für verfassungswidrig und fordert ihre Aufgabe, zumal der Europäische Gerichtshof (EuGH) nächstes Jahr über eine von Irland eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden werde. Für den Fall, dass die große Koalition von ihren Plänen keinen Abstand nimmt, organisiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine "Sammel-Verfassungsbeschwerde". Bereits 7000 Bürger wollen sich daran beteiligen, unter anderem auch die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Linkspartei, Petra Pau. Mit der pauschalen Überwachungsmaßnahme können ihrer Ansicht nach "Kontakte verfolgt und Profile erstellt werden. Betroffen sind der Datenschutz, die Pressefreiheit sowie weitere Grundrechte." Pau betont daher im Einklang mit den Bürgerrechtlern: "Ich halte das Vorhaben schlicht für grundgesetzwidrig."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/82322
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 11.12.2006 um 14:16


[B]Chaos Computer Polizei
KOMMENTAR VON Christian Rath[/B]

Die Methoden der Polizei werden immer verwegener. Inzwischen versuchen die Ermittler sogar mit Hilfe von Hacker-Software auf private PCs Zugriff zu nehmen. Die Festplatten werden durchsucht, ohne dass der Benutzer davon etwas merkt. Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt vorläufig einen Riegel vorgeschoben: Die Online-Durchsuchungen sind illegal, weil es keine gesetzliche Grundlage gibt. Das ist eine erfreuliche und überfällige Entscheidung - denn bisher drückte der BGH mehr als ein Auge zu.

Unangenehm ist die Entscheidung für Innenminister Schäuble. Ein wichtiger Punkt in seinem Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit war, die Polizei mit besserer Hacker-Software auszustatten. Das Programm wurde ziemlich kurzfristig in den letzten Bundeshaushalt aufgenommen und den Innenpolitikern nur ganz kurzfristig vorgestellt. Besorgten Abgeordneten beschied die große Koalition, dass das PC-Screening rechtlich völlig unproblematisch sei. Von wegen. Zwei Tage nach der fraglichen Bundestagsdebatte kam die Ohrfeige vom Bundesgerichtshof aus Karlsruhe.

Wenn der BGH nicht noch einknickt, wird Schäuble sicher versuchen, sich vom Bundestag eine gesetzliche Grundlage zu besorgen. Die wird er, wie man die große Koalition kennt, wohl auch bekommen. Aber ist damit alles in Ordnung? Dass die Polizei hier etwas tut, was Privaten verboten ist, spricht nicht gegen ein derartiges Gesetz. Das gilt schließlich für fast alle Polizeimaßnahmen, von der Verhaftung bis zum Abhören von Telefonen. Wichtig ist aber, dass die Maßnahme nur bei schwerster Kriminalität und bei dringendem Tatverdacht zugelassen wird. Der Kernbereich der privaten Lebensführung muss gewahrt bleiben. Schließlich ist der private PC für viele Menschen auch eine Art Tagebuch.

Ist es nicht möglich, solche Bereiche bei einer heimlichen Ausforschung zu schützen, dann muss Schäuble auf diese Maßnahme verzichten und wie bisher offen die Wohnung durchsuchen. Der Betroffene kann dann vor Ort mit der Polizei verhandeln, welche Teile ihrer Festplatte für sie tabu bleiben sollen. So viel Takt muss sein - auch bei der Verfolgung von Terroristen.

der tag SEITE 2
taz vom 11.12.2006, S. 1, 62 Z. (Kommentar), Christian Rath
http://www.taz.de/pt/2006/12/11/a0053.1/text



[B]Computer-Screening vorerst gestoppt [/B]

Berlin (NRhZ/DL, 11.12.) Der Bundesgerichtshof hat die polizeiliche Praxis der Online-Durchsuchungen für illegal erklärt. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss: „Ich begrüße das Urteil, denn die heimliche Online-Durchsuchung von Home-Computern (Computer-Screening) greift tiefer in die Privat-Sphäre ein, als eine genehmigte Hausdurchsuchung. Durch Online-Untersuchungen wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hinterrücks und klammheimlich gebrochen.“ - Bei Online-Untersuchungen hackt sich die Ermittlungsbehörde in den Computer der betroffenen Person ein und kann so prüfen, welche Texte, Bilder, e-mails usw. auf ihm gespeichert sind. Das geschieht mittels "Trojanern" oder unter Ausnutzung von Sicherheitslücken in installierten Programmen.

http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?ressort_id_menu=-1&ressort_menu=News
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 16.12.2006 um 03:04


15.12.2006 12:28
[B]
Brandenburg erhält deutlich verschärftes Polizeigesetz [/B]

Der Brandenburger Landtag hat mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition am gestrigen Donnerstag eine heftig umstrittene Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Sie gibt Ermittlern zahlreiche neue Befugnisse in die Hand. So dürfen die Gesetzeshüter in der Mark künftig den großen Lauschangriff in Form der akustischen Wohnraumüberwachung präventiv und bei "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Genehmigung durchführen. Auch sonst genügt hier der Segen eines einzigen Amtsrichters, während bislang die Erlaubnis von mehreren Landesrichtern erforderlich war. Ohne richterliche Genehmigung darf die Polizei ferner künftig Handys zur "Gefahrenabwehr" mit dem IMSI-Catcher orten. Generell darf sie ohne Anfangsverdacht auch Telekommunikationsvorgänge verhindern oder unterbrechen, was frühzeitig den Branchenverband Bitkom auf den Plan gebracht hatte.

Weiter wird die an vier Jahren über fünf Jahre hinweg erprobte Videoüberwachung umfassend gesetzlich festgeschrieben und ausgeweitet. Sie wird an allen öffentlich zugänglichen, besonders gefährdeten Orten zulässig. Die Aufzeichnungen dürfen bis zu 48 Stunden gespeichert werden. Dazu kommt eine "anlassbezogene Kennzeichenfahndung". Sie soll es in einer akuten Bedrohungslage ermöglichen, den Durchgangsverkehr schnell und automatisch auf gesuchte Kfz-Nummernschilder hin zu kontrollieren. Konkret sollen nach Informationen der Welt an Brandenburgs Autobahnbrücken Spezialkameras angebracht werden, welche die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos erfassen. Die Daten sollen dann sofort mit denen gesuchter Fahrzeuge abgeglichen werden.

Die geplante Ausweitung der polizeilichen Überwachungsmöglichkeiten war im Vorfeld auf große Proteste gestoßen. Der Anwaltsverein hatte bei einer Anhörung im November gewarnt, die geplanten Regelungen zum Lauschangriff und zur "vorbeugenden Telefonüberwachung" seien "schlicht verfassungswidrig". Brandenburg übernehme eine Regelung aus Niedersachsen, die das Bundesverfassungsgericht bereits 2005 kassiert habe. Der Innenexperte der Fraktion der Linken im Landtag, Hans-Jürgen Scharfenberg, gab vergangene Woche zu bedenken, dass Menschen bei der Verabschiedung des Gesetzes künftig Beobachtung und Abhörmaßnahmen ausgesetzt seien, "egal, ob sie durch ihr Handeln dazu irgendeinen Anlass gegeben haben oder nicht." Auch die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hatte das Vorhaben im Lauf der Woche noch einmal scharf kritisiert.

Schon der Kabinettsbeschluss im Sommer war verzögert worden, da Finanzminister Rainer Speer (SPD) zunächst seine "liberalen Grundsätze" im Änderungsentwurf nicht mehr gewahrt sah. Die Mehrheit in der SPD gab sich später aber damit zufrieden, dass zwei Regelungen auf Probe erfolgen. So sind die Handy-Ortung sowie die Kennzeichenüberwachung zunächst auf zwei Jahre befristet. Nichtsdestoweniger lehnten bei der gestrigen Schlussabstimmung die SPD-Abgeordneten Tina Fischer, Jens Klocksin und Andreas Kuhnert die Reformvorlage als unangemessen ab. Ihre Parteikollegen Martina Münch und Esther Schröder enthielten sich.

Die Linken und die rechtsextreme DVU stimmten gegen die Gesetzesänderung. Scharfenberg warf der Regierung Populismus vor, das sie mit der "subjektiven Kriminalitätsfurcht" der Bürger Politik mache. Der Preis sei eine "kaum umzukehrende Aushöhlung der Grundrechte". Die rot-schwarze Koalition dehne ohne Not die Überwachungsmöglichkeiten aus, denn die Kriminalität habe in Brandenburg während der vergangenen zehn Jahre um etwa 30 Prozent abgenommen. Eine Auswertung des Videoüberwachungsprojekts habe jedoch ergeben, dass die Kriminalität in angrenzenden Bereichen gestiegen sei. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) betonte dagegen, die Sicherheit der Bürger müsse gewährleistet werden. Das Gesetz sei rechtsstaatlich einwandfrei und vor allen Maßnahmen gebe es hohe juristische Hürden. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/82598


:60:
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 16.12.2006 um 03:10


15.12.2006 12:05

[B]Bundesrat winkt Telekommunikationsgesetz und Anti-Terrorgesetze durch [/B]

Die Länderchefs hatten es am heutigen Freitag eilig, die umstrittene Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Bundesrat passieren zu lassen. Nachdem der nordrhein-westfälische Minister für Bundes- und Europa-Angelegenheiten Michael Breuer sowie der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hartmut Schauerte noch einmal für die ausgeglichenen Regelungen geworben hatten, stimmte der Bundesrat für die Novelle. Ein Antrag des federführenden Wirtschaftsausschusses, mit dem das Gesetz als "nicht EU-rechtskonform" kritisiert werden sollte, fand keine Mehrheit. Um das Inkrafttreten der TKG-Reform nicht zu verzögern, widersetzten sich die Landesfürsten auch dem Begehr des Rechtsausschusses, wegen der 2003 ins TKG aufgenommenen Klausel zur Entschädigung von Telcos und Providern für ihre Hilfsleistungen bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Besonders umkämpft ist die Gesetzesänderung, weil sie "neue Märkte" für unbestimmte Zeit von der Regulierung freistellen will. Die damit einhergehenden Regulierungsferien für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom werden von Wettbewerbern und Oppositionspolitikern als Signal zur erneuten Monopolisierung des Telekommunikationssektors scharf kritisiert. Auch die EU-Kommission hat wiederholt angekündigt, bei Inkrafttreten des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung anzustrengen. Der Ende vergangene Woche aufgeloderte Widerstand von Ländern wie Hamburg oder Niedersachsen gegen die Bestimmung erlosch im Vorfeld der Abstimmung wieder. Auch die Bedenken der Wirtschaftspolitiker, die zumindest in einem Zusatzprotokoll dokumentiert werden sollten, bügelten die Länderchefs weg.

Der Wirtschaftsausschuss hatte moniert, dass die gesetzlichen Vorgaben einzelne Regulierungsziele vorzögen und der Kriterienkatalog zur Definition neuer Märkte zu schwammig sei. Er beklagte ferner, dass es Eingriffsmöglichkeiten für den Regulierer erst bei langfristigerer Wettbewerbsbehinderungen geben soll. Damit würde die angestrebte Klausel die "ordnungspolitische Zweckbestimmung des EU-Rechtsrahmens" und die darin getroffenen Befugnisse der Bundesnetzagentur zur Marktanalyse konterkarieren. Darüber hielten die Wirtschaftspolitiker auch eine "effiziente Ausgestaltung der nachträglichen Entgeltregulierung und der besonderen Missbrauchsaufsicht" für "dringend notwendig".

Ohne jegliche Einwände hat der Bundesrat zudem die neuen, vom Bundestag mit schwarz-roter Mehrheit Anfang Dezember beschlossenen Anti-Terrorgesetze abgenickt. Es geht dabei zum einen um die Befugnis für das Bundeskriminalamt, von Januar an eine zentrale Anti-Terrordatei einzurichten und dabei vorhandene Datenbestände von Polizeien und Geheimdiensten zusammenzuführen. In Kraft treten kann zudem das volksnah betitelte Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG), das die den Geheimdiensten nach dem 11. September gegebenen erweiterten Befugnisse verlängert und erneut ausdehnt.

Neben dem Verfassungsschutz können so künftig auch Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen einholen. Dies gilt nicht mehr nur bei Terrorverdacht, sondern auch im Rahmen der Aufklärung "verfassungsfeindlicher Bestrebungen" im Inland. Entsprechend ausgedehnt wird die Ermächtigung zum Einsatz des IMSI-Catchers für die Mobilfunküberwachung. Verdeckt fahnden dürfen Sicherheitsbehörden ferner im Schengener Informationssystem. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/82597
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 29.12.2006 um 13:32


[B]Hacker im Staatsauftrag [/B]

Berlin (NRhZ/DL, 20.12.) Der nordhrein-westfälische Verfassungsschutz darf in Zukunft private Computer heimlich online durchsuchen. Damit erlaubt die Landesregierung dem Geheimdienst, seine Angriffe auf demokratische Grundrechte zu verstärken. Zu dem heute vom Landtag beschlossenen neuen Verfassungsschutzgesetz erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied der Landesgruppe NRW: "Online-Schnüffeleien gehören zum perfidesten Repertoire von Geheimdienstlern, weil sie am helllichten Tag geschehen und doch unsichtbar sind. Den Bürgerinnen und Bürgern werden gleich mehrere Grundrechte vorenthalten." Verantwortlich für das Gesetz ist FDP-Innenminister Ingo Wolf.

http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?ressort_id_menu=-1&ressort_menu=News



[B]Verfassungsschutz überwacht komplette Linksfraktion [/B]

Berlin (NRhZ/DL, 22.12.) Der Verfassungsschutz bespitzelt offensichtlich die komplette Linksfraktion. Das gehe aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion hervor, wie deren innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke heute mitteilte. Laut Ulla Jelpke bestätigt die Bundesregierung darin, dass Informationen über die parlamentarische Tätigkeit der Abgeordneten "sach- und personenbezogen in einer diesbezüglichen Sachakte festgehalten" werden. Als Zweck der Bespitzelung werde genannt, "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" entgegenzutreten. Dabei werde den Abgeordneten der Linksfraktion unterstellt, es gebe "tatsächliche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen". Jelpke nennt die Überwachung einen Skandal. Damit würden „über vier Millionen Wählerinnen und Wähler in die extremistische Ecke gestellt, ohne auch nur einen Anhaltspunkt für irgendwelche extremistischen Bestrebungen der Linken nachweisen zu können.

http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?ressort_id_menu=-1&ressort_menu=News



[B]28.12.2006 11:18
23C3: "Sind wir paranoid genug?" [/B]

Experten haben auf dem 23. Chaos Communication Congress in Berlin am Mittwoch ein detailreiches Bild über den Stand staatlicher und privater Überwachung gemalt, die auch vor Hotelräumen, dem Internet und privaten PCs nicht haltmacht. "Die Frage muss lauten: Sind wir paranoid genug?", sagte der Coburger Sicherheitsberater Manfred Fink.

Fink empfahl allen, die in Hotelzimmern Wert auf Privatsphäre legten, "kritische Geräte" wie Telefone, Fernsehgeräte oder Radiowecker zu entfernen. Ein Auge sollte man auch auf die Schächte für die Klimaanlage haben, da dahinter Kameras versteckt sein könnten. Es gebe gerade in Luxusherbergen zahlreiche "verborgene Infrastrukturen", warnte Fink. Er empfahl, "einfach mal gegen die Decke zu drücken". Mitgebracht hatte der Wanzenjäger unter anderem eine Kachel mit dahinter installiertem Mini-Elektroauge.

Hotelzimmer gehören laut Fink "zu den unsichersten Orten überhaupt", was die Vertraulichkeit von Kommunikation anbelangt. Sie böten Informationsbeschaffern ein leichtes Spiel. In einer fremden Umgebung sei der Aufwand groß, Abhörsicherheit herzustellen. Er riet davon ab, in Hotels Telekommunikationsanlagen ohne vertrauenswürdige Verschlüsselungstechniken zu benutzen und öffentliche WLAN-Netze in Anspruch zu nehmen. Generell sei es hilfreich, nicht alle Dinge bei einem Telefonat im Klartext zu benennen. Bei E-Mails sollten vertrauliche Informationen mit Hilfe der Steganographie im Datenwust etwa eines Bildanhangs versteckt werden. Dies habe zugleich den Vorteil, dass damit eventuell bestehende Kryptographieverbote umgangen werden könnten. Faxe sollten handschriftlich diagonal beschrieben werden, um die OCR-Scansoftware der Lauscher auszutricksen.

Dass der Aufwand bei Bedarf angemessen sei, illustrierte Fink anhand von Medienberichten etwa über die audiovisuelle Überwachung im Hotel "Neptun" in Warnemünde und anderen von der Stasi unterwanderten Absteigen im ehemaligen Osten. 1997 sei aber auch aufgeflogen, dass im Marriott-Hotel in Wien in der Nähe des OPEC-Gebäudes drei Luxussuiten mit professionell ferngesteuerten Raumwanzen für Langwellenfunk ausgerüstet waren. In Verdacht, die Mikros installiert zu haben, geriet damals die National Security Agency (NSA), der technische Geheimdienst der USA.

Als Überwachungstrend machte Fink das Einschleusen präparierter Akkus in Mobiltelefone aus. Dazu reiche es aus, das Handy kurzzeitig unbeaufsichtigt zu lassen. In seiner Firma seien beim Röntgen mit hochauflösenden Digitalsystemen mehrere hundert Geräte mit Wanzen-Akkus entdeckt worden. "Machen Sie Kerben oder Kratzer rein", empfahl der Sicherheitsberater. Er schätzte die Anzahl der Geheimdienstler und Strafverfolger, die sich auf derlei Abhöraktionen spezialisiert hätten, auf "hoch dreistellig".

Der Kölner Strafrechtler Marco Gercke warnte davor, Regierungen als Sicherheitsgaranten in einer Welt ständig heraufbeschworener terroristischer Akte zu sehen. "Wir können Regierungen nicht trauen, wir müssen sie kontrollieren", betonte Gercke unter dem Beifall der Hackergemeinde. Dies sei heutzutage umso nötiger, als die Gesetzgeber nicht mehr auf Experten hörten. Vielmehr würden sie ihre Entwürfe von Konzernen schreiben lassen, wie etwa die Urheberrechtsreform zeige. "Know your Citizens", beschrieb der Wissenschaftler das Motto von Regierungen im digitalen Zeitalter. Das Spektrum gehe von der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung über Volkszählungen, die Erfassung von Kfz-Kennzeichen, Videoüberwachung, Mautsysteme bis hin zu Ausweisdokumenten, die nun mit der Funktechnik RFID und Fingerabdrücken aufgerüstet würden.

Im vergangenen Jahr hatte Gercke auf dem Hackerkongress prophezeit, dass die Sicherheitsbehörden auf Befugnisse zum Eindringen in private Rechner mit Hilfe von Trojanern drängen und per Keylogger sämtliche Tastatureingaben der PC-Nutzer mitschneiden wollten. Inzwischen hat Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes Gesetz für solche "Online-Durchsuchungen" verabschiedet, während Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf eine bundesweite Regelung pocht. Die Prinzipien der Hausdurchsuchung seien aber nicht aufs Internet übertragbar, warnte Gercke. Insgesamt bezeichnete er Versuche zur vorsorglichen Straftatenabwehr als "Nonsens". (Stefan Krempl)/ (cp/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/83002
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 3.1.2007 um 12:26


02.01.2007 08:27
[B]Bundesdatenschützer fordert Nachbesserungen zu Telefonüberwachung [/B]

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Nachbesserungen bei der geplanten Neuregelung der Telefonüberwachung gefordert. "Die Abgrenzungen zwischen dem Erhebungs- und Verwertungsverbot von Aufzeichnungen müssen deutlicher getroffen werden", sagte Schaar der Berliner Zeitung. "Das Gesetz sollte festlegen, wann die Polizei das Abhören abbrechen muss, und in welchen Fällen Informationen zwar gewonnen, aber nicht für die Ermittlungen verwertet werden dürfen."

Schaar monierte, dass das geplante Gesetz ein Erhebungsverbot nur dann vorsehe, wenn das Gespräch ausschließlich den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. "Praktisch bedeutet dies, dass in keinem Fall auf das Abhören verzichtet wird", sagte er. "Das geht zu weit. Ich halte diese Regelung für unvereinbar mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts."

Schaar warnte zudem davor, dass Privatfirmen Zugang zu der geplanten Speicherung von Telefon-, Handy- und Internetdaten erhalten. "Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung längst nicht mehr nur um die Terrorismusbekämpfung, sondern auch um Wirtschaftsinteressen." Als Beispiel nannte Schaar die Musik- und die Filmindustrie. Diese wolle Zugriff auf diese Daten, um so an die Personen zu kommen, die etwa über Internet-Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Werke weiter geben. Schaar bekräftigte seine grundsätzliche Kritik an dem geplanten Vorhaben des Bundesjustizministeriums.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnte auch vor einer generellen Internet-Überwachung durch die Polizei. "Eine generelle Internet-Überwachung darf es nicht geben." Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte auf Straftaten oder Gefährdungen gebe, dürfe die Polizei im Internet fahnden. "Aber ein generelles Einloggen in Chats ohne Hinweis auf eine Straftat halte ich für problematisch." (dpa) / (jk/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/83079
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 6.1.2007 um 13:52


05.01.2007 16:27
[B]Linkspartei sieht "Terrorismusbekämpfung" als Hebel für Telefonüberwachung [/B]

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland gegen 50 Beschuldigte Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf terroristische Aktivitäten eröffnet. Zugleich hat es fünf Verurteilungen wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Paragraphen 129 StGB gegeben. Neu hinzu kamen sieben Anklageerhebungen. Das geht laut Mitteilung von Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Anwendung der Paragrafen 129, 129a und 129b hervor. Im Kontrast zur Zahl der Verurteilungen stehe die Zahl von 33 Telekommunikationsüberwachungen, von denen 148 Personen betroffen waren.

"Man muss davon ausgehen, dass solche Verfahren häufig nur deswegen angestrengt werden, um das Umfeld bestimmter Personen ausleuchten zu können, ohne dass es konkrete Hinweise auf Straftaten gibt", meint Jelpke. Die Terrorismusbekämpfung sei für Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft in erster Linie ein Hebel zur Telefonüberwachung. Zudem blieben Neonazis von diesen Verfahren praktisch verschont. "Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2005 von verschiedenen Waffenfunden und Wehrsportgruppen berichtet. Dem steht ein einziges Ermittlungsverfahren gegen unbekannte rechtsterroristische Täter gegenüber", erläutert Jelpke. (anw/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/83259
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 21.1.2007 um 16:12


18.01.2007 17:11
[B]Verfassungsbeschwerde gegen neues Telemediengesetz angekündigt [/B]

Die Mülheimer Journalistin und Autorin Bettina Winsemann alias Twister will wegen der Überwachungsklauseln im gerade vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung des Medienrechts nach Karlsruhe ziehen. Die Bürgerrechtlerin sieht im neuen Telemediengesetz (TMG), das den Kern des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG) ausmacht, einen weiteren Stein in einer Mauer von Bespitzelungsvorhaben der großen Koalition, welche "die Privatsphäre und den Datenschutz abblocken". Die Freiberuflerin hat erst vor kurzem eine Verfassungsbeschwerde auch gegen das neue Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen initiiert, das eine Rechtsgrundlage für verdeckte "Online-Durchsuchungen" privater Internet-PCs durch Geheimdienste schafft.

Vorgehen will Twister mit der weiteren angekündigten Verfassungsbeschwerde vor allem gegen Paragraph 14 TMG, der ihrer Ansicht nach Privaten einen direkten Auskunftsanspruch über Nutzerdaten gegenüber den Anbietern von Telemediendienste einräumt und damit den Schutz der Privatsphäre aushöhlt. "Dass Lobbyisten die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in einem Atemzug mit den Aufgaben der Geheimdienste nennen, ist ein Skandal", empört sich die Bürgerrechtlerin. "Dass diese Formulierung nun aber Eingang in ein Gesetz findet, ist weitaus skandalöser." Damit würden sich Regierung und Parlament zum Handlanger für private Interessensvereinigungen machen.

Werner Hülsmann, Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD), will die Beschwerde gemeinsam mit Twister führen: "Mit der beschlossenen Verwendung der Internetnutzungsdaten zur 'polizeilichen Gefahrenabwehr' und bei privatrechtlichen Auskunftsansprüchen im Urheberrechtsbereich werden Scheunentore geöffnet, ohne dass Verfahrensregelungen aufgestellt würden, die datenschutzrechtlichen Mindeststandards genügen würden", erläutert er seine Beweggründe zur Unterstützung der Klage. "Dieses Vorgehen ist verfassungsrechtlich nicht haltbar und stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Internetnutzer dar."

Die beiden Aktivisten engagieren sich auch im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und sehen durch Gesetze dieser Art die Privatsphäre und die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten aller Bürger in hohem Maße gefährdet. "Die gesamte Diskussions- und Informationskultur wird leiden, wenn eine unüberwachte Kommunikation kaum mehr möglich ist", gibt Twister zu bedenken. Die Bürgerrechtlerin reibt sich vor allem auch daran, dass nunmehr schon "das Herunterladen von bestimmten Informationen quasi einen Anfangsverdacht darstellen soll". Ähnliche Sorgen hatten Datenschützer bereits bei einer Anhörung zum TMG im Bundestag Mitte Dezember geäußert.

Der besonders umstrittene Absatz im Telemediengesetz sieht vor, dass die erfassten Anbieter künftig Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für Präventionszwecke herausrücken müssen. Die Provider werden verpflichtet, "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum und zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder" die entsprechenden Daten weiterzugeben. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/83920
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 24.1.2007 um 13:13


[B]Gegen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten[/B]

Bremen (NRhZ/ILMR, 22.1.) 27 Verbände lehnen in einer heute veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ab, dem zufolge künftig Daten über jede Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auf Vorrat gesammelt werden sollen (sog. "Vorratsdatenspeicherung"), damit sie Polizei und Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen. Die Verbände, unter ihnen die Internationalen Liga für Menschenrechte, bezeichnen es als "inakzeptabel", dass ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden sollen. Getragen wird die Gemeinsame Erklärung von Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsverbänden, von Journalistenorganisationen und Medienverbänden, von der Internetwirtschaft und der Telefonseelsorge, von Anwalts- und Juristenverbänden sowie von der Verbraucherzentrale. Ansprechpartner u.a. Patrick Breyer, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Tel. 0170/5190598, Dr. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR) e.V., Tel. 0421/703354

http://www.nrhz.de/flyer/suche.php?ressort_id_menu=-1&ressort_menu=News
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 29.1.2007 um 13:36


[B]28.01.2007 07:02
Transfer von EU-Polizeidaten in Drittstaaten soll nicht reguliert werden [/B]

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat die EU-Kommission aufgefordert, einen neuen Entwurf für einen Rahmenbeschluss des Ministergremiums zum Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit vorzulegen. Dies geht aus einem Ratsdokument (PDF-Datei) hervor, das die britische Bürgerrechtsvereinigung Statewatch veröffentlicht hat. Zuvor hatte die zivilgesellschaftliche Organisation befürchtet, dass die Bundesregierung den bereits an sich "schwachen" Vorstoß zum besseren Schutz sensibler Polizeidaten komplett unter den Tisch fallen lassen und durch die weniger weitgehenden Datenschutzregeln aus dem umstrittenen Vertrag von Prüm zur stärkeren Vernetzung der EU-Strafverfolgungsbehörden ersetzen wolle.

Einher mit der Forderung nach einem Neustart geht das Eingeständnis, dass das bisherige Verfahren zum Festzurren des Rahmenbeschlusses in eine Sackgasse geraten ist. Der ursprüngliche Entwurf der Kommission vom Herbst 2005 stieß auf Kritik aus vielerlei Richtungen, sodass sich die EU-Gremien im vergangenen Sommer in heftige Auseinandersetzungen verstrickt hatten. Justizkommissar Franco Frattini wollte mit seinem Vorschlag sicherstellen, "dass die personenbezogenen Daten der Bürger mit Sorgfalt und Vorsicht" im Ermittlungsalltag gehandhabt werden. Der Entwurf war auch als kleines Korrektiv für die im Februar vom Rat abgesegnete Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten gedacht, durch die das elektronische Leben der 450 Millionen EU-Bürger verdachtsunabhängig überwacht werden soll.

Als einer der Hauptstreitpunkte entwickelte sich die Frage, inwieweit beim Transfer von Daten der Sicherheitsbehörden in Drittstaaten dort EU-adäquate Datenschutzregelungen gegeben sein müssen. Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx pochte mit Unterstützung der europäischen Datenschutzkonferenz gleich zwei Mal in Stellungnahmen darauf, dass hier in allen am Informationsaustausch beteiligten Ländern entsprechende Schutzstandards gegeben sein müssten. Das EU-Parlament vertrat ebenfalls diese Ansicht. Vertreter der US-Regierung machten dagegen ihr Missfallen über die Drittstaatenregelung deutlich. Washington geht es etwa darum, die auf Basis der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten auch für ihre Behörden nutzen zu dürfen.

Die deutsche Ratspräsidentschaft drängt nun darauf, dass es den Mitgliedsstaaten selbst überlassen bleiben soll, inwiefern sie Informationen aus dem Strafverfolgungsbereich mit Drittstaaten teilen. Vor allem bereits bestehende Verträge zum internationalen Datenaustausch dürften durch den Rahmenbeschluss nicht berührt werden. Darüber hinaus listet die Bundesregierung 15 Punkte auf, bei denen ihr eine Einigung auf EU-Ebene leichter zu erreichen scheint. So sollte das Gesetz etwa spezielle Bestimmungen über die Verarbeitung besonders sensibler Daten wie Informationen über Rasse oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualität enthalten. Zu Verankern seien ferner ein Recht auf Einsicht, Korrektur und Schadensersatz sowie technische und organisatorische Vorschriften zum Schutz gegen unautorisierten Zugriff mit entsprechenden Kontrollpflichten.

Tony Bunyan von Statewatch hofft dagegen, dass die Kommission bei der Neufassung des Entwurfs "nicht nur die Ansichten des Rates, sondern auch die des Europäischen Datenschutzbeauftragten und des Parlaments berücksichtigt." Im Gremium der Mitgliedsstaaten sollte das Vorhaben zudem nicht von der Arbeitsgruppe der Strafverfolger, sondern der Abteilung für Datenschutz beackert werden. Andernfalls könnten die Belange der Ermittler nicht in eine angemessene Balance mit den Bürgerrechten gebracht werden. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84379



[B]29.01.2007 11:44
Bundesdatenschützer warnt vor Überwachungsgesellschaft [/B]

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat vor einem Missbrauch bei der geplanten vorsorglichen Speicherung von Kommunikationsverbindungsdaten gewarnt. "Ich sehe die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung sehr kritisch, mit der Unternehmen verpflichtet werden sollen, Telefon-, Handy- oder Internetdaten über sechs Monate vorzuhalten", sagte Schaar der Tageszeitung Die Welt.

Falls die Politik den Schutz personenbezogener Daten nicht verbessert, sieht Schaar Deutschland "auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft, die zunehmend von Kontrollen geprägt ist". Es sei das erste Mal, dass "auf so breiter Basis die Daten von völlig unverdächtigen Personen" gespeichert würden – "und zwar nur, damit die Sicherheitsbehörden im Falle strafrechtlicher Ermittlungen darauf zurückgreifen können. Damit ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Und es bestehen Risiken des Missbrauchs und der Verwendung der Daten für andere Zwecke", kommentierte Schaar die Pläne der Bundesregierung und der EU.

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand oder Voice-over-IP-Nutzung anfallen, setzt eine EU-Richtlinie um. Ziel ist es, die Strafverfolgung und den Kampf gegen den Terrorismus zu verbessern, heißt es unisono aus Brüssel und aus Berlin. Verleger- und Wirtschaftsverbände, Journalistengewerkschaften, Datenschützer, Anwälte und Richter hatten die geplante Speicherung als Eingriff in die Privatsphäre und vertrauliche Information bereits heftig kritisiert. Schaars Landeskollege aus Sachsen-Anhalt hatte bereits vor einigen Tagen kommentiert: "Wir leben nicht in einem Überwachungsstaat. Aber die Tendenz zu einer Überwachungsgesellschaft ist unverkennbar."

Es gehe aber bei der Vorratsdatenspeicherung "längst nicht mehr nur um Terrorismusbekämpfung", kritisierte Schaar, sondern auch um handfeste Wirtschaftsinteressen: "Die Musikindustrie zum Beispiel will die gespeicherten Verbindungsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ebenfalls nutzen, um dem Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen nachgehen zu können." Es gebe aber unter den Bürgern eine "deutlich gestiegene Sensibilität gegenüber dem Umgang mit den riesigen Datenmengen". Dem müsse Rechnung getragen werden. Diese Einschätzung Schaars dürften die Grünen teilen: Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar, will unter den Bürgern einen sich abzeichnenden Gesinnungswandel rund um den Schutz der Privatsphäre entdeckt haben: "Viele sagen, das geht mir jetzt allmählich zu weit."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84406
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 30.1.2007 um 17:00


[B]29.01.2007 17:57
Hüllenlose Überwachung [/B]

Mit insgesamt mehr als vier Millionen Überwachungskameras zählt Großbritannien bereits heute zu den weltweit führenden Überwachungsgesellschaften. Der durchschnittliche Brite wird jeden Tag rund dreihundert Mal von einer Überwachungskamera gefilmt – und künftig will ihm der Staat offenbar auch unter die Wäsche schauen. Die Tageszeitung The Sun zitiert am heutigen Montag aus internen Papieren, aus denen hervorgeht, dass das britische Innenministerium den flächendeckenden Einsatz versteckter Kameras auf Straßen und Plätzen befürwortet, die mit Terahertz-Strahlung arbeiten und die Kleidung von Passanten durchdringen können.

Eingesetzt werden solche Durchleuchtungssysteme bereits an Flughäfen oder auch von der britischen Polizei, die damit beispielsweise bei Razzien im Londoner Nachtleben nach am Körper versteckten Drogen sucht. Unauffällig in Laternen eingebaut, könnten solche Kamerasysteme vor allem die Suche nach Waffen und Sprengstoffen erleichtern, halten die Verfasser des Berichts fest. Vorbehalte der Bürger gegen heimliche Nacktaufnahmen wollen sie unter anderem damit entgegen, dass Aufnahmen von Frauen nur durch weibliche Sicherheitsmitarbeiter gesichtet werden dürfen – was bei der Beobachtung von Plätzen technisch aber wohl kaum machbar sein dürfte.

Entwickelt werden die Personen-Scanner unter anderem von QinetiQ, einem aus der britischen Militärforschungsorganisation DERA (Defence Evaluation and Research Agency) hervorgegangenen Unternehmen, das seit Februar 2006 an der Londoner Börse gelistet ist und an dem das britische Verteidigungsministerium noch einen Anteil von knapp 20 Prozent hält. Im Programm hat QinetiQ auch Produkte zur Gesichtserkennung, zur automatischen Kennzeichenerfassung sowie Bewegungserkennungs-Software. Mit Militärtechnik- und Big-Brother-Produkten erzielte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2005/06 (Ende: 31. März) einen Gewinn vor Steuern in Höhe von rund 121 Millionen Euro. (pmz/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84454



[B]30.01.2007 08:38
Schäuble: Biometriepässe stärken den Datenschutz [/B]

Bei einer Diskussionsrunde über den Schutz der Freiheit durch den Staat im Rahmen des ersten europäischen Datenschutztages prallten die Meinungen von Koalitionspolitikern und den Hütern der Privatsphäre in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin am Montagabend frontal aufeinander. "Ob man etwas zu verbergen hat oder nicht, darauf kommt es nicht mehr an, wenn der Präventionsstaat alle Daten abgreift", beklagte der sachsen-anhaltinische Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose. So könne der Generalverdacht Alltag werden mit gravierenden Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble warf dem Datenschützer daraufhin vor, "Unsinn" zu reden. Natürlich müsse das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung genauso geschützt werden wie jedes andere auch. Es gebe aber "ein zunehmendes Spannungsverhältnis mit der Sicherheit".

Insgesamt muss der Staat dem CDU-Politiker zufolge "in der Lage sein, auf neue Herausforderungen in angemessener Weise zu reagieren". Als Beispiel brachte er die Notwendigkeit im Rahmen der Globalisierung, die "Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten" durch die Integration biometrischer Merkmale wie dem digitalen Gesichtsbild und Fingerabdrücken zu erhöhen. Die von Datenschützern skeptisch beäugte Maßnahme kommt für ihn auch einer "Vorkehr gegen schwerwiegende Verstöße gegen Grundrechte" wie den sich gerade online bietenden Möglichkeiten des Identitätsdiebstahls gleich. "Mit Hilfe moderner Techniken ist auf dem Wege zu gewährleisten, was wir gemeinsam wollen", wischte Schäuble Bedenken gegen eine zunehmende Kontrolle durch ID-Management weg.

Sein Verständnis von Datenschutz umschrieb der Innenminister mit dem Erfordernis der gesetzgeberischen Festlegung, "wer darf Daten zu welchen Zwecken unter welchen Voraussetzungen nutzen und wie lange müssen sie gespeichert werden". Es könne nicht angehen, den Staat "blind" zu machen. Vielmehr sei eine "Datenverkehrsordnung" erforderlich, die einen optimalen Informationsfluss gewährleiste und die "notwendige Datenverarbeitung" transparent mache. Dabei müsse man aus Fehlern Erkenntnisse ziehen. So sprach sich der Minister etwa dafür aus, die von der Union mit beschlossene Eingrenzung der Verwendung der Mautdaten auf Abrechnungszwecke aufzuheben: "Wir sollten eine Grundlage schaffen, die Daten zu nutzen, um Mörder zu erkennen." Alles andere könne man der Bevölkerung nicht erklären.

Konform mit Schäuble ging Dieter Wiefelspütz, Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag. Er erklärte am Beispiel der von seinem Koalitionskollegen befürworteten Möglichkeit zur "Online-Durchsuchung" von Festplatten privater PCs, dass es dazu gegenwärtig keine angemessene Rechtsgrundlage gebe. Er sei aber dafür, "dass man da ran kann, wenn es wichtige Gründe gibt". Daher müsse man darüber diskutieren, "was denn da eigentlich so privat ist" im Online-Bereich und "was das Schlafzimmer im Internet" sei. Es könne nicht sein, dass "wir wunderbare technische neue Welten schaffen und die Sicherheit hinterherhinkt".

Allgemein ist Wiefelspütz der Ansicht, dass "wir bei der Volkszählung eine überzogene Diskussion hatten", während sich heute "bis auf die Profis" kaum mehr jemand für den Datenschutz interessiere. Die Bürger würden ihn gerade im Internet "laxer" handhaben. Andererseits gebe es "ungleich größere Gefahren, die zu beherrschen sind", deutete der SPD-Politiker die Möglichkeit eines terroristischen Anschlags auf ein Atomkraftwerk an. Die Polizei arbeite daher inzwischen "viel, viel stärker im Vorfeld", wobei man aber verhindern müsse, "dass das dann uferlos wird". Zum Glück gebe es in Deutschland noch keine Sicherheitshysterie. So etwas wie einen Überwachungsstaat, betonte Wiefelspütz, "haben wir nicht einmal ansatzweise".

Die Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt monierte dagegen, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze "ein wenig zu kurz kommen", gerade wenn Politiker "schon im vorbeugenden Bereich Verbrechen bekämpfen wollen" und entsprechende Befugnisse "immer weiter nach vorne bringen in Vorvorvorfeld-Situationen". Es werde schwierig mit der Verhältnismäßigkeit, wenn der Mensch "zur reinen Erkenntnisquelle" werde. Konkret wies sie in diesem Zusammenhang etwa auf das "Zusammenspiel von Bund und Ländern hin", das zu der von Karlsruhe als verfassungswidrig beanstandeten Rasterfahndung nach "Schläfern" nach dem 11. September 2001 geführt habe, sowie auf neue Polizeigesetze der Ländern mit Normen zum Datenabgleich zur Ermittlung eines reinen Verdachts. Der Staat habe zwar die Freiheit bei "Leib, Leben und vergleichbarem Mehr" zu garantieren. Es gebe aber nicht nur "Sicherheit durch den Staat, sondern auch vor dem Staat."

Von Bose hatte zuvor kritisiert, dass der Staat bei Sicherheitsgesetzen "kaum ein Innehalten und keine Tabus mehr im Hinblick auf seine Grundsätze kennt". Beispiele auf EU-Ebene für diese Praxis brachte der Frankfurter Rechtsprofessor Spiros Simitis. Er nannte unter anderem das Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR) zwischen Brüssel und Washington. Bei dem schon von der Intention her verfehlten Vertrag habe die EU-Kommission sich zuletzt "wie selbstverständlich damit abgefunden", dass die US-Sicherheitsbehörden entgegen der Vorgaben des Abkommens auf Basis der Daten eine vollautomatisierte Risikoanalyse von Einreisenden treffen würden. In der Affäre um den Finanzdatentransfer durch das SWIFT-Netzwerk sei die Brüsseler Behörde "durch ein Höchstmaß an Passivität aufgefallen". Bei der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten habe sie "eine ihr eindeutig nicht zustehende Kompetenz usurpiert". Mit dem Umsetzungsgesetz aus dem Bundesjustizministerium sei nun endgültig "jede Grenze zur Verfassungswidrigkeit deutlich überschritten".

An die Politik richtete Simitis die Frage, ob sie in einer Zeit, in der "alle Daten vorhanden sind" und man "alles" über einen Menschen in Erfahrung bringen könne, überhaupt noch eine Beschränkung der Informationsverarbeitung auf bestimmte Zwecke akzeptiere. Er plädierte für "Kompensationen" für die fortlaufenden Bürgerrechtseinschnitte wie "klare Fristen, eine spätere Vernichtung der Daten, ein Höchstmaß an Transparenz und eine konsequente Überprüfung der Gesetzgebung."

Der EU-Abgeordnete Alexander Alvaro (FDP) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar waren sich einig, dass eine kritische Bestandsaufnahme der in den vergangenen fünfeinhalb Jahren eingeführten Überwachungsmaßnahmen überfällig sei und diese in der Gesamtschau zu betrachten seien. Angesichts beispielsweise einer verstärkten Videoüberwachung, angesichts ausgebauter DNA-Analyse und angesichts Konten- und Telekommunikationsüberwachung sprächen Verfassungsrichter korrekterweise von einem "additiven Grundrechtseingriff", gab Alvaro zu bedenken. Laut Schaar ist es "an der Zeit, wieder den Vorwärtsgang einzulegen und die Modernisierung des Datenschutzes anzugehen". Die gegenwärtige Situation erinnert ihn ein wenig an die Zeit kurz vor dem Volkzählungsurteil in den Achtzigern, als das informationelle Selbstbestimmungsrecht im Grundgesetz verankert wurde. Die Politik müsse "wieder durchgerüttelt werden" und sollte "mehr Phantasie auch im Hinblick auf den Schutz der Bürgerrechte" entwickeln. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84463
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 4.2.2007 um 15:51


[B]02.02.2007 15:51
Bundesgerichtshof entscheidet über Online-Durchsuchungen [/B]

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Montag, ob die Polizei Computer heimlich online durchsuchen darf, gab das Karlsruher Gericht am heutigen Freitag laut dpa bekannt. Mit dem Beschluss will der BGH klären, ob die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für Online-Durchsuchungen ausreichen. Ein BGH-Ermittlungsrichter hatte dies im Februar des vergangenen Jahres bejaht, ein anderer Ermittlungsrichter hatte dagegen im November das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten für unzulässig erklärt. Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt, so dann nun der 3. Strafsenat eine abschließende Entscheidung fällen muss.

BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit hatte eine Anwendung der Vorschrift über die Hausdurchsuchung schon deshalb abgelehnt, weil diese offen und in Anwesenheit des Betroffenen stattfinde, während das Ausspähen von Daten mithilfe eines Trojaners heimlich vor sich gehe. Er verglich solche Maßnahmen mit dem großen Lauschangriff, weil die auf einem Computer gespeicherten Daten oft ähnlich sensibel seien wie eine vertrauliche Unterhaltung in den eigenen vier Wänden. Angesichts der Datenfülle könne der Betroffene zudem zum "gläsernen Menschen" werden; gespeicherte Dateien könnten mitunter auch Tagebuchqualität haben. Ein derart gravierender Eingriff in die Rechte Betroffener könne nicht ohne eigenständige gesetzliche Grundlage angeordnet werden, argumentierte der Richter.

Die Entscheidung ist politisch brisant, weil das Bundesinnenministerium erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollten nach Ansicht von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Wenn der BGH die Vorschriften der Strafprozessordnung als nicht ausreichend einstuft, müsste dafür zunächst eine Regelung geschaffen werden.

Im nordrhein-westfälischen Verfassungschutzgesetz ist die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung bereits seit kurzem festgehalten; dagegen ist aber eine Verfassungsklage in Vorbereitung. Schäuble hatte die Möglichkeit für einen "Bundestrojaner" in seinem 132 Millionen Euro schweren Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit anfangs nur angedeutet. Als "Bundestrojaner" wird inoffiziell der Teil eines Programmes bezeichnet, der Spyware-Code auf einen PC einschleust, damit eine Online-Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste möglich wird. Auf eine Anfrage der Grünen hatte das Bundesinnenministerium dann Anfang Januar mitgeteilt, dass für die Programmierung der Software zwei Programmierstellen notwendig seien, die teils aus laufenden Mitteln, teils von Mitteln aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit bezahlt werden. Insgesamt soll das Tool zur Online-Durchsuchung nicht mehr als 200.000 Euro kosten.

Unterstützung bekam Schäuble vor kurzem vom Dieter Wiefelspütz, Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag. Er ist zwar der Ansicht, dass für die "Online-Durchsuchung" gegenwärtig keine angemessene Rechtsgrundlage gebe. Wiefelspütz sprach sich aber dafür aus, "dass man da ran kann, wenn es wichtige Gründe gibt". Daher müsse man darüber diskutieren, "was denn da eigentlich so privat ist" im Online-Bereich und "was das Schlafzimmer im Internet" sei. Es könne nicht sein, dass "wir wunderbare technische neue Welten schaffen und die Sicherheit hinterherhinkt". Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten und den Erwägungen über Verletzung der Grundrechte kommen in der politischen Diskussion die technischen Unwägbarkeiten und die mögliche Unwirksamkeit eines Bundestrojaners, die sich angesichsts der heutzutage gegen kriminelle Machenschaften von Viren- und Trojanerschreibern sowie Botnetzbetreibern empfohlenen Schutzmaßnahmen für Internetnutzer ergeben, kaum vor. Für den Bundesgerichtshof zumal dürften diese Fragen aus grundsätzlichen Überleungen heraus keine Rolle spielen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84726



[B]03.02.2007 14:40
Harsche Kritik an Online-Durchsuchungen [/B]

Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) hält die heimliche Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei für "schlimmer als den Großen Lauschangriff", meldet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das Ausspähen des Privatcomputers per Internet – etwa auf der Basis eines "Kommissar Trojaner" nach Schweizer Vorbild – sei ein "brutalerer Eingriff" als alle bisherigen Ermittlungsmethoden: "Der PC ist ja wie ein ausgelagertes Gehirn."

Am Montag gibt der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt, ob er verdeckte Online-Durchsuchungen in Strafverfahren bereits auf der Grundlage bestehender Gesetze für möglich hält. Gegen ein nordrhein-westfälisches Gesetz, das dies auf Landesebene legalisieren will, haben Bürgerrechtler bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt. Hirsch hält solche Überwachungen per "Computerwanze" allenfalls für zulässig, "wenn dabei mindestens derselbe Schutz für den Kernbereich privater Lebensgestaltung greift wie beim Großen Lauschangriff". Bei der akustischen Wohnraumüberwachung hatte Hirsch mit einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde drastische Einschränkungen durchgesetzt. (gr/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84748
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 4.2.2007 um 16:03


[B]02.02.2007 15:18
Bundestag streitet über Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässe [/B]

Der Bundestag hat in der Nacht zum heutigen Freitag in 1. Lesung über den Regierungsentwurf zur Änderung des Passgesetzes beraten, den das Bundeskabinett Ende Dezember vergangenen Jahres beschloss und mit dem die Speicherung von zwei Fingerabdrücken zusätzlich zum Lichtbild möglich werden soll. "Die Technik kann einen wichtigen Beitrag für die innere Sicherheit leisten", begründete Peter Altmair (CDU), parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenministerium, den Vorstoß. Zugleich werde eine entsprechende EU-Verordnung umgesetzt. Oppositionspolitiker lehnten die Initiative aber als weiteren Schritt in den Überwachungsstaat ab. Sie führten unisono allgemeine Datenschutz- und Sicherheitsbedenken hauptsächlich rund um den RFID-Funkchip ins Feld, auf dem künftig neben dem Gesichtsbild auch die Fingerabdrücke gespeichert werden sollen. Auch bei der SPD sorgte zudem die Tatsache für Empörung, dass die Lesung in die frühen Morgenstunden gelegt worden war, die Reden somit zu Protokoll gegeben werden mussten und eine echte Debatte vermieden wurde.

"Mit der Einführung der digitalen Gesichtsbilder hat Deutschland einen gigantischen Feldversuch für die Biometrietechnik gestartet, und das ohne jeden Probelauf", erklärte Gisela Piltz, Innenexpertin der FDP-Fraktion. "Es schadet aber der Demokratie, wenn eine gesellschaftliche Auseinandersetzung über die Herrschaft der Menschen über ihre biometrischen Daten nicht stattfindet." Es gehe schließlich um die "elementarsten", den "höchstpersönlichsten Lebensbereich" betreffenden menschlichen Informationen, die etwa auch Auskunft über Erbkrankheiten, Abstammung oder Verwandtschaft geben könnten. Deutschland dürfe daher nicht blind "Vorreiter einer neuen biometrischen Überwachungswelle" werden. Zugleich kritisierte die Liberale, dass das Innenministerium die wahren Kosten der elektronischen Ausweisdokumente etwa über das Verschweigen von Personalmehraufwand verschleiere und der Bundesdruckerei allein ein gutes Geschäft zuschustere.

Gemeinsam mit ihrem Kollegen von den Linken, Jan Korte, betonte Piltz, dass die geplante Änderung mit anderen Gesetzesvorhaben wie der Einführung biometrischer Merkmale auch in den Personalausweis oder der fortschreitenden Vernetzung von Polizeidaten im Schengen-Raum und darüber hinaus zu sehen sei. In diesem Rahmen würden die Motive für die Biometrie-Offensive deutlicher. So verwiesen die beiden Oppositionspolitiker insbesondere auf eine Klausel im Regierungsentwurf des Gesetzes über die Aufrüstung des Personalausweises, wonach "im Falle der Übermittlung von Lichtbildern an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten der Abruf des Lichtbildes im automatisierten Verfahren erfolgen kann". Dies eröffne letztlich in Kombination mit der ebenfalls intensiv betriebenen Ausweitung der Videoüberwachung ganz neue Möglichkeiten für die Strafverfolgung, fürchtete Piltz. Korte monierte die eindeutige Missachtung der Zweckbindung der biometrischen Daten, wenn diese plötzlich auch zur Klärung von Bußgeldverfahren herangezogen werden könnten.

Innenminister Wolfgang Schäuble, der die elektronischen Ausweisdokumente jüngst als Mittel zur Stärkung des Datenschutzes in der Online-Welt anpries, pflegt laut Korte "auch mit dem neuen Passgesetz seine Datensammelobsession." Die biometrischen Daten fast aller Bundesbürger würden "auf Vorrat gespeichert und in einer Referenzdatei zusammengeführt". Dabei handle es sich letztlich um nichts anderes "als die Einführung einer universellen Personenkennziffer durch die Hintertüre."

In die gleiche Kerbe schlug Wolfgang Wieland, innenpolitischer Sprecher der Grünen, der an die geplante Zentralisierung der Melderegister erinnerte und vor einer Orwellschen Gesetzgebung warnte. "Wenn man die Angaben über den Wohnort und die dort eingegebenen Lichtbilder mit der Datei verbindet, dann haben Sie die Datei, die Ihnen die totale Überwachung der Bürger ermöglicht." Der Fingerabdruck sei zudem keineswegs fälschungssicher und entsprechende Biometriesysteme könnten mit einfachsten Mitteln ausgetrickst werden, wie es etwa der Chaos Computer Club (CCC) wiederholt vorgeführt habe. Ferner sei die Aufnahme der Fingerabdrücke europarechtlich nicht erforderlich, da dies in den Brüsseler Vorgaben als reine "Soll-Verordnung" ausgeführt worden sei.

In der Richtung unentschlossen zeigte sich Frank Hofmann von der SPD, in deren linken Flügel es starke Bedenken gegen biometrische Ausweisdokumente gibt. "Weder sicherheitspolitisch sinnvolle Maßnahmen noch terroristische Bedrohungsszenarien" dürfen seiner Ansicht nach "den wesentlichen Blick auf den Schutz der bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte verstellen." Dabei müsse das fragile Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit immer wieder austariert werden. Zu diesem öffentlichen Prozess gehöre auch, "dass wir uns als nationaler Gesetzgeber sicherheitspolitische Notwendigkeiten nicht von europäischen Ratsverordnungen diktieren lassen".

Zugleich räumte der Sozialdemokrat ein, dass die im Raum stehenden Änderungen bei der Verfolgung von Straßenverkehrordnungswidrigkeiten eine der "kleineren Schwächen" der Gesetzesvorhaben darstelle. "Wenn man solche Maßnahmen in Sicherheitsgesetzen verankert, dann macht man es den Gegnern leicht in ihrer Argumentation, es ginge vermehrt um die Kriminalisierung und Bestrafung unbescholtener Bürger", schalt Hofmann die Bundesregierung indirekt. Man müsse sich ferner "bewusst machen, dass die erstmalige Erhebung von Fingerabdrücken zur Identifizierung in Personaldokumenten in der Bevölkerung mit der erkennungsdienstlichen Behandlung von Kriminellen verknüpft werden könnte". Trotz Datenschutz dürfe sich die Koalition aber vor "technischen Innovationen" nicht verschließen. Durch biometrische Merkmale im Pass werde es möglich, "die Identität von Personen, vor allem bei Grenzkontrollen, durch Vergleich mit den Merkmalen der kontrollierten Person festzustellen." Man werde daher bei der weiteren Beratung des Gesetzesentwurfs an der SPD-Maxime "Sicherheitspolitik mit Augenmaß" festhalten.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84725
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 12.2.2007 um 16:38


08.02.2007 19:44
[B]Schäuble: Trojaner sollen auch private Tagebücher durchsuchen [/B]

In einem Interview mit der taz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekräftigt, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben kann, die im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt sind. Damit bezieht Schäuble in der aktuellen Debatte um Online-Durchsuchungen einen deutlichen Gegenpol zu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie hatte vor Schnellschüssen gewarnt und ergänzend erklärt, das man genau überlegen müsse, welche Folgen ein so erheblicher Eingriff in die Privatsphäre haben könnte.

Im taz-Interview wurde Schäuble gefragt, wie er zum Kernbereich "private Lebensführung" steht, dessen Schutz vom Bundesverfassungsgericht mehrfach angemahnt wurde. Schäubles Antwort im Wortlaut: "Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen."

Wenn terroristische Details in Tagebucheinträgen, Liebesbriefen oder Steuererklärungen stecken können, kann es Schäuble zufolge keine Einschränkung durch private Bereiche geben. Entsprechend kündigte er im Interview eine Prüfung an, ob für den Einsatz des "Bundestrojaners" eine Verfassungsänderung nötig sei.

"An das Internet muss er aber immer", ist laut Innenminister die eindeutige Lehre, die Strafverfolger aus dem bisherigen Verhalten von Terroristen geschlossen haben. Dementsprechend müssten ihnen Trojaner geschickt werden, von denen Schäuble zugibt, "gerade mal so" zu wissen, was die Trojaner können. Er selbst habe jedoch keine Angst vor Spionage-Software, so Schäuble im Interview: "Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht genau einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken."

Befragt, warum er denn Ende 2004 dem Mautgesetz zugestimmt habe, das die Verwendung von Mautdaten für Fahndungszwecke ausdrücklich verbietet, erklärte Schäuble sein damaliges Abstimmungsverhalten als schweren Fehler. "Von mir hören Sie keine Versprechungen mehr, dass alles so bleibt wie es ist."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85023



09.02.2007 14:24
[B]Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen in NRW eingelegt [/B]

Der Berliner Rechtsanwalt Fredrik Roggan hat am heutigen Freitag im Auftrag der Mülheimer Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) und einem Mitglied der Linkspartei das Bundesverfassungsgericht wegen des neuen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes angerufen. Die Beschwerde richtet sich gegen die in diesem Gesetz erstmals offiziell eingeführten heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Sicherheitsbehörden, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bundesweit auf eine gesetzliche Grundlage stellen will.

In NRW darf der Verfassungsschutz seit dem 20. Dezember Computer, die mit dem Internet verbunden sind, heimlich ausspähen. Dabei sollen die auf einem Rechner gespeicherten Dateien ohne Kenntnis der Betroffenen durchsucht werden können. "Im Einzelfall hat der Geheimdienst damit Zugriff auf Informationen, die ansonsten nur für die Polizei mit einer Hausdurchsuchung zu erlangen wären", hält Roggan dagegen, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union ist: Mit verdeckten Online-Durchsuchungen könne allgemein tief in die Privatsphäre von Personen eingegriffen werden, die – aus welchen Gründen auch immer – in das Visier des Verfassungsschutzes geraten sind. Deshalb sei es möglich, dass die im deutschen Recht gänzlich neue Maßnahme einen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung darstelle.

Gute Chancen rechnet Roggan der Beschwerde insbesondere aus, da die Befugnis im NRW-Verfassungsschutzgesetz nicht einmal einen Richtervorbehalt vorschaltet. Einen solchen hält der Anwalt für unabdingbar. Das Gesetz sei aber "auf jeden Fall" auch verfassungswidrig, weil es keine Vorkehrungen zum Schutz der Intimsphäre enthalte. "Wer in Nordrhein-Westfalen auf seinem Rechner auch tagebuchartige Aufzeichnungen oder Fotos von nahen Angehörigen speichert, kann nicht mehr sicher sein, dass solche höchstpersönlichen Sachverhalte nicht staatlicherseits heimlich ausgespäht werden können", moniert Roggan.

Ein weiterer Beschwerdepunkt ist die Befugnis des Verfassungsschutzes zur Teilnahme an "Kommunikationseinrichtungen des Internet", also etwa Chatrooms. "Hier wird erstmals gesetzlich eine Mitwirkung des Geheimdienstes an Veranstaltungen, die er seinem Auftrag entsprechend eigentlich nur zu beobachten hätte, zugelassen", listet der Bürgerrechtsanwalt die Fehler des Gesetzes weiter auf. "Dass dies ein Irrweg ist, hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im NPD-Verbotsverfahren herausgestellt." Das Verbot sei daran gescheitert, dass aufgrund der Involvierung von Verfassungsschutzbehörden in die Parteiarbeit nicht ausreichend erkennbar war, ob es sich bei der NPD nicht letztlich um eine "staatliche Veranstaltung" handelte.

Die Mitbeschwerdeführerin Twister sieht durch das Gesetz vor allem ihre Arbeit als Journalistin und ihre Privatsphäre in unzumutbarem Maße gefährdet. Zugleich will sie der Verabschiedung weiterer Gesetze nach Muster der NRW-Regelung zu Online-Durchsuchungen in anderen Bundesländern einen Riegel vorschieben. Nach dem Verbot von heimlichen Online-Durchsuchungen durch den Bundesgerichtshof (BGH) hatte außer Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zunächst das bayerische Kabinett angekündigt, eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. Damit soll eine vom bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) entdeckte "Sicherheitslücke zu Lasten der Bürger" geschlossen werden. Andere Landesregierungen sind sich noch uneins über konkrete Schritte.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85064



10.02.2007 00:12
[B]Datenschützer warnt vor schrankenloser Ausforschung durch Online-Durchsuchung [/B]

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat sich vehement gegen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für "Online-Durchsuchungen" ausgesprochen. "Es ist widersinnig, dass Sicherheitsbehörden einerseits zu Recht Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz von Spionageprogrammen durch Wirtschaftskriminelle fordern, andererseits aber genau diese Schadprogramme einsetzen wollen", erklärte Dix. Der Einsatz von Trojanern für die heimliche Inspektion von Festplatten vernetzter Computer stelle "stets einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Internetnutzer" dar. Da die Durchsuchung für die Betroffenen nicht kontrollierbar erfolge, gäbe es laut Dix "keine technischen Schranken für die umfassende Ausforschung beliebiger Bürger." Der Berliner Datenschützer findet deutliche Worte: "Online-Durchsuchungen schaden der inneren Sicherheit und sind verfassungswidrig!"

Die eingesetzte Technik könnte dem Datenschutzbeauftragten zufolge überdies "immense wirtschaftliche Schäden" anrichten, insofern sie zu Zwecken der Wirtschaftsspionage eingesetzt werden. Dix spricht hier von einem "Einfallstor für Kriminelle". Paradoxerweise habe just das Bundesamt für Verfassungsschutz aber soeben vor den wachsenden Risiken der Ausspähung von Unternehmensgeheimnissen gewarnt, die insbesondere von China, Russland und den USA ausgehen.

Auch der größte Befürworter einer bundesweiten gesetzlichen Regelung für den Einsatz von Malware zur Verbrechensbekämpfung, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) weise die Bürger und die deutsche Wirtschaft immer wieder auf Gefahren hin, die vom Einschleusen von Spionageprogramme durch Cyberkriminelle über E-Mails oder Webseiten ausgehen, beschreibt Dix den unausweichlichen Zwiespalt weiter. Das Bundesinnenministerium verfolge eigentlich einen "Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen", der die Stärkung der IT-Sicherheit durch Unternehmen und Verbraucher bezwecke. Dieser ziele unter anderem darauf ab, "dass sich jedermann durch Schutzprogramme vor Spionagewerkzeugen schützt".

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte Anfang der Woche verdeckte Online-Durchsuchungen durch Strafverfolgungsbehörden für rechtswidrig. Seitdem ist innerhalb der Regierung und der großen Koalition ein heftiger Streit über Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung der tief in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahme und über dafür eventuell erforderliche Verfassungsänderungen entbrannt. Während Vertreter der Sicherheitsbehörden immer wieder betonen, mit dem technischen Fortschritt und den Methoden der Kriminellen Schritt halten zu müssen, sehen Skeptiker wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit der Festplattenspionage dagegen einen Paradigmenwechsel im deutschen Strafrecht einhergehen und warnen vor Schnellschüssen, die in Karlsruhe keinen Bestand hätten.

Als Testballon gilt derweil das im Dezember vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene neue Verfassungsschutzgesetz NRW. Es enthält erstmals eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen. Allerdings läuft seit dem Freitag eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen den Vorstoß. Das Beispiel des nordrhein-westfälischen Gesetzgebers darf Dix zufolge in Deutschland auch keine Schule machen, da die gestatteten Befugnisse der inneren Sicherheit letztlich schaden würden und verfassungswidrig seien.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85078



10.02.2007 15:06
[B]Online-Durchsuchungen: Polizei nein, Verfassungsschutz ja [/B]

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ingo Wolf (FDP), lehnt heimliche Online-Durchsuchungen von privaten Computern durch Polizei und Staatsanwaltschaft ab. "Nach derzeitigem Stand sehen wir keine Notwendigkeit", sagte Wolf dem Nachrichtenmagazin Focus. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte solche verdeckten Ermittlungen in Computern als "unerlässlich" bezeichnet. Wolf forderte die Bundesregierung auf, überzeugende Gründe für eine Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen: "Die Beweislast liegt bei Herrn Schäuble."

Seinem Verfassungsschutz hat Nordrhein-Westfalen dagegen als bisher einziges Bundesland ausdrücklich per Gesetz Online-Durchsuchungen erlaubt. Terroristen hätten sich "über das Internet verständigt und dort ihre Bau-Anleitungen für Bomben abgelegt". Als "Ausnahme-Instrument" müsse dem Verfassungsschutz daher auch die heimliche PC-Suche erlaubt sein, so Wolf.

Politiker von Union und SPD forderten im Focus eine gesetzliche Regelung für den Bundesverfassungsschutz. "Der Staat darf sich nicht dümmer stellen als er ist", sagte der CDU-Rechtsexperte Jürgen Gehb. "Aber jeder Eingriff bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung." Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hält Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz ebenfalls für erforderlich, aber: "Haben wir ausreichende gesetzliche Grundlagen? Meine Antwort ist nein."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85101
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 20.2.2007 um 15:47


[B]16.02.2007 11:28
BKA-Chef legt nach: Polizei braucht Online-Durchsuchungen dringend [/B]

Nach den Debatten der vergangenen Tage über die heimlichen Online-Durchsuchungen von PCs durch Strafverfolger und Geheimdienste legt BKA-Chef Jörg Ziercke noch einmal nach. Im Interview mit der Tageszeitung Die Welt betonte er, die Polizei brauche dieses Instrument dringend, "um zum Beispiel Terrorismus, organisierte Kriminalität, Menschen- und Waffenhandel besser bekämpfen zu können". Zuletzt hatte Ziercke auf dem 10. europäischen Polizeikongress die aus seiner Sicht dramatischen Folgen dargestellt, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum großen Lauschangriff für die Polizeiarbeit habe: Weil das Gericht einen Kernbereich privater Lebensführung von Abhöraktionen ausgenommen habe, sei das Instrument des Abhörens praktisch unbrauchbar geworden. "Das darf mit der Online-Durchsuchung nicht passieren. Die Polizei muss mit dem technischen Fortschritt der Täter mithalten."

Ziercke forderte nun gegenüber der Zeitung erneut eine gesetzliche Regelung für Online-Durchsuchungen. Dafür spreche die Zustimmung in Teilen der Politik und bei den Bürgern. Nach einer Umfrage seien 64 Prozent der Bevölkerung dafür, dass ein Kompromiss gefunden werde. 24 Prozent sagten, die Polizei solle diese Möglichkeit bekommen. Nur 10 Prozent seien völlig dagegen. Allerdings meinte Ziercke auch, die tatsächliche Bedrohungslage und das Bewusstsein darüber würden auseinander klaffen. "Seit dem Jahr 2000 gab es in Deutschland sechs massive Anschlagsversuche. Aktuell laufen mehr als 220 Ermittlungsverfahren, fast die Hälfte davon beim BKA. Man kann also nicht so tun, als ob wir nicht bedroht sind."

Verärgert zeigte sich Ziercke über die Aussage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die vor staatlichen Hackern gewarnt habe. "Dann müsste man auch Polizisten, die mit richterlichem Beschluss eine Wohnung durchsuchen, als Einbrecher bezeichnen", sagte er. "Niemand muss Orwellsche Verhältnisse befürchten – 99,99 Prozent der Bevölkerung werden davon nicht betroffen sein." Von der Politik fühle er sich zwar nicht im Stich gelassen, es gebe aber bei der verdeckten Online-Durchsuchung eindeutig einen Dissens.

In ihrer Eröffnungsrede auf dem Polizeikongress hatte Zypries über ihre grundsätzlichen Bedenken hinaus festestellt, dass der Polizeiberuf in Deutschland höchstes Ansehen genieße und Polizisten gleich nach den Ärzten und Krankenschwestern auf dem dritten Platz der Beliebtheitsskala stünden. Zypries warnte davor, dieses Ansehen durch eine "leichtfertig geführte Diskussion" über die Online-Durchsuchung zu gefährden. Dabei kritisierte sie die "beschönigende Untertreibung", die in der Verwendung des Wortes "Durchsuchung" begründet sei. Tatsächlich handele es sich um einen sehr tiefgreifenden Eingriff in den Kernbereich der privaten Lebensführung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte heimliche Online-Durchsuchungen privater und geschäftlich genutzter PCs durch Strafverfolgungsbehörden für rechtswidrig erklärt. Seitdem ist innerhalb der Regierung und der großen Koalition ein heftiger Streit über Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung der tief in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahme und über dafür eventuell erforderliche Verfassungsänderungen entbrannt. Während Vertreter der Sicherheitsbehörden immer wieder betonen, mit dem technischen Fortschritt und den Methoden der Kriminellen Schritt halten zu müssen, sehen Skeptiker mit der Festplattenspionage dagegen einen Paradigmenwechsel im deutschen Strafrecht einhergehen. Zypries hatte bereits vor einigen Tagen vor Schnellschüssen gewarnt, die in Karlsruhe keinen Bestand hätten.

Der Kabinettskollege von Zypries, Bundesinnenminister Schäuble, hat allerdings bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar. Schäuble (CDU) hatte zudem bekräftigt, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben könne, die im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt seien.

Ziercke warnte in dem aktuellen Interview aber auch die Wirtschaft vor steigender Internet-Kriminalität. "Rund die Hälfte der deutschen Unternehmen unternimmt viel zu wenig für die Datensicherheit", sagte er. Das Vertrauen ins Internet sei äußerst wichtig, da der Handel über das Netz ein wachsender Wirtschaftsfaktor sei. Im Internet würden in Deutschland derzeit rund 45 Milliarden Euro umgesetzt. "Wir möchten die Täter aus dem Verkehr ziehen, die dieses Vertrauen missbrauchen."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85416




[B]17.02.2007 13:54
Baden-Württemberg plant "Videoatlas" von privaten Überwachungskameras [/B]

Vergangenes Jahr hatte Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) angekündigt, dass die Polizei auch die "Überwachungskameras privater Betreiber" nutzen soll. Die überwiegende Zahl der Videokameras befinde sich in nicht-öffentlichen Bereichen: „Die Polizei soll sich in einem Einkaufszentrum aufschalten können, wenn da etwas passiert. Und dann möchte ich wissen, wo im Umkreis des Tatortes andere Kameras stehen“, so Rech. Auch bei großen Menschenansammlungen soll die Videoüberwachung möglich sein. Rech hatte angekündigt, dass für die Polizei ein "Atlas" aller Videokameras erstellt und diese eine Kooperationsvereinbarung mit den Betreibern erwirken soll. Als Grund für die Ausdehnung der Videoüberwachung gibt Rech die "Gefahr islamistischer Terroranschläge" an, die Idee dazu war nach den gescheiterten Bombenattentaten im Sommer auf Regionalzüge entstanden.

Für die Erstellung der Übersicht und den Zugriff auf private Kameras müsste allerdings das Polizeigesetz geändert werden, was bislang noch nicht geschehen ist. Die Grünen im Landtag haben Kenntnis darüber erhalten, dass vom Innenministerium bereits Betreiber privater Videokameraanlagen befragt wurden, und protestieren gegen dieses Vorgehen, für das jede rechtliche Grundlage fehle. Der innenpolitische Sprecher der Landtagsgrünen Uli Sckerl spricht von Rechs "Videoatlas-Phantasien". Sie gingen weit über die Beschlüsse der Innenministerkonferenz zur erweiterten Videoüberwachung hinaus: "In Baden-Württemberg will der Minister private Betreiber von Videokameras zum verlängerten Arm der Polizei dort machen, wo diese nicht tätig werden darf.“

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85460




[B]17.02.2007 18:51
Auch Generalbundesanwältin für Regelung zu Online-Durchsuchungen [/B]

Generalbundesanwältin Monika Harms hat die Forderung von Bundesinnenministerium und Polizeibehörden nach einer gesetzlichen Regelung für heimliche Online-Durchsuchungen von PCs unterstützt. "Wir müssen technisch auf Augenhöhe mit den Terroristen bleiben und dürfen nicht nur hinterherhecheln", sagte sie der Tageszeitung Die Welt. Angesichts der rasanten Entwicklung der Internettechnik habe sie die Sorge, dass Deutschland gesetzgeberisch auf Dauer im Hintertreffen bleibe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet aber wegen fehlender Rechtsgrundlage verboten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeskriminalamts-Chef Jörg Ziercke und andere Polizeivertreter dringen seitdem auf eine gesetzliche Regelung, die den Strafverfolgern und den Geheimdiensten die Online-Durchsuchung von PCs erlaubt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hegt jedoch schwere rechtliche Bedenken und äußerte sich bislang skeptisch, ob dieser Weg etwas bringt.

Harms sagte, an der grundsätzlichen Notwendigkeit heimlicher Ermittlungsmaßnahmen könne es keinen Zweifel geben. "Die haben wir auch im Bereich der Überwachung der Telekommunikation oder bei Observationen. Wir brauchen sie auch, weil diese Ermittlungen, wenn sie öffentlich werden, nutzlos sind." Sie sei sich mit Zypries einig, dass ein solches Gesetz gut durchdacht werden müsse, erklärte Harms. "Wir müssen diese aufgeregte Diskussion auf eine sachliche Ebene bringen und festlegen: Bei welchen Straftaten sind Online-Durchsuchungen erforderlich, und unter welchen Bedingungen dürfen die Ermittlungsbehörden tätig werden?"

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat sich dagegen erneut dafür ausgesprochen, vor möglichen aufwendigen Gesetzesänderungen den Effekt heimlicher Online-Durchsuchungen von Computern verdächtiger Personen zu prüfen. Schon jetzt sei es für den PC-Nutzer technisch möglich, den Zugriff auf seine Dateien weitgehend auszuschließen, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz in einem dpa-Gespräch. Es müsse also zunächst eine technische Bestandsaufnahme gemacht werden, bevor der Gesetzgeber angerufen wird. Körting hatte bereits auf dem 10. europäischen Polizeikongress in dieser Woche die Pläne zur gesetzlichen Regelung von Online-Durchsuchung mit den Worten kommentiert, mit dem Versand von Trojanern erreichten die Strafverfolger "nur noch den DAU, aber doch nicht die Schwerstkriminellen und Terroristen, die sich hüten werden, auf Computern Spuren zu hinterlassen".

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85471




[B]20.02.2007 11:39
Google protestiert gegen deutsche Pläne zur Vorratsdatenspeicherung [/B]

Der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, mit dem auch die EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in deutsches Recht umgesetzt werden sollen, stößt international auf Widerstand. So hat sich nun der europäische Konzerndatenschutzbeauftragte von Google, Peter Fleischer, von Paris aus entschieden gegen das Gesetzesvorhaben ausgesprochen. Der Jurist stößt sich vor allem an einer Auflage, wonach auch Anbieter von E-Mail-Konten künftig Kundendaten erheben und Nutzer so eindeutig identifizieren sollen. "Das ist unglaublich schlecht für den Schutz der Privatsphäre", empörte sich Fleischer gegenüber der New York Times über den Vorstoß. Die Nutzer hätten sich insbesondere im Kampf gegen Spam an die Möglichkeit gewöhnt, eine anonyme E-Mail-Adresse zu haben.

Als besonders "ironisch" bezeichnete Fleischer angesichts der demnächst im Bundeskabinett zu besprechenden Pläne zugleich die Tatsache, dass "Deutschland eines der Länder in Europa ist, wo die Menschen am meisten über Datenschutz reden". Allgemein würde er das Land der Dichter und Denker aber beim tatsächlichen Schutz der Privatsphäre "an das hinterste Ende stellen". Zudem sei die Anforderung an die Anbieter "überhaupt nicht zu kontrollieren und würde niemals funktionieren." Es gehe viel zu weit, dass man voraussichtlich wohl gar einen Personalausweis für die Beantragung eines E-Mail-Postfachs vorlegen müsse. Zumal sich deutsche Surfer bei E-Mail-Providern etwa in den USA nach wie vor E-Mail-Adressen ohne Identitätsprüfung besorgen und weiterhin etwa Googles Gmail, Yahoos Webmail oder Microsofts Hotmail nutzen könnten.

Deutlich vorsichtiger nähert sich ein Sprecher der Branchenvereinigung Bitkom im Gespräch mit der US-Zeitung dem Umsetzungsvorhaben an: "Es gibt nicht viele Leute in Deutschland, die den Entwurf vollständig unterstützen", meint der Verbandsvertreter. "Aber es gibt andere, die ihm noch kritischer gegenüberstehen als wir." Ende Januar hatten 27 zivilgesellschaftliche Organisationen unter der Führung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung scharfen Protest gegen den Plan des Justizministeriums eingelegt, künftig "Daten über jede Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auf Vorrat" sammeln zu lassen. Es sei "inakzeptabel", dass ohne jeden Verdacht auf eine Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation der über 80 Millionen Bundesbürger erfasst werden sollen. Damals hatte auch der Bitkom gegen "eine weitere Aushöhlung des grundrechtlich geschützten Fernmeldegeheimnisses" Stellung bezogen und wieder einmal auf die fehlende Regelung zur Kostenentschädigung der betroffenen Unternehmen für die Hilfssheriffsdienste hingewiesen.

Generell sollen Telekommunikationsanbieter mit dem Gesetzesentwurf verpflichtet werden, Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate lang verdachtsunabhängig auf Vorrat vorzuhalten. Der Entwurf aus dem Justizministerium hält gemäß einem Beschluss des Bundestags daran fest, die Sicherheitsbehörden auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen zu lassen. Die entsprechende EU-Richtlinie sieht einen Zugriff zunächst nur bei "schweren Straftaten" vor.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85568
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
Tetrarchos






Beiträge:
Registriert seit: 1.1.1970
Mitglied ist Offline


[*] Verfasst am: 21.2.2007 um 01:47


Mit den üblichen Totschlagargumenten wird das am Ende wieder durchgesetzt: "Wir bekämpfen Terrorismus blabla..." Oder: "Wir bekämpfen Kinderporno im Internet blabla..."

Die Unverhältnismäßigkeit der Methode, wird dann wieder vom Volk geschluckt. Mißbrauch mit dem Mißbrauch, sozusagen!
Ob die Regierung wohl schon ein gefaktes Terrorattentat in Deutschland plant? Als Vorwand für totalen Polizeistaat?? Mir schiesst grade eine Ganze "neue" Idee durch den Kopf, warum grade JETZT die Monhaupt freikommt? Ob man der dann was anhängen will??
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
...






Beiträge: 4247
Registriert seit: 12.7.2007
Mitglied ist Offline


[*] Verfasst am: 22.2.2007 um 05:22


Nö, dafür haben die ja immer ein paar bekloppte Islamisten, die das auch machen, ohne dass der Staat da einschreitet.
Und wenn, nur über V-Leute, die in den Gruppen sitzen, vom Verfassungsschutz.


Aber immerhin 6 Anschlagsversuche seit 2000.
Mann, da fühlt man sich ja fast so von bedroht, wie von Dampfwalzen, die einem eine wilde Verfolgungsjagd liefern, wenn man in einem Ferrari sitzt.
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
Xoc






Beiträge:
Registriert seit: 1.1.1970
Mitglied ist Offline


[*] Verfasst am: 22.2.2007 um 16:10


Ich persönlich bin ja dafür das Internet zum völlig rechtsfreien Raum zu erklären.
Wem's nicht passt, der soll draussen bleiben.
Und der arme Kommerz, der dann keine Sicherheit mehr hat, dem weine ich nun eine Krokodilsträne hinterher.
Oder vielleicht ein alternatives Kommerznet zum Internet, in dem beliebig abgemahnt, überwacht und gegängelt werden darf.
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
Tetrarchos






Beiträge:
Registriert seit: 1.1.1970
Mitglied ist Offline


[*] Verfasst am: 23.2.2007 um 03:10


Wenn mans geschickt anstellt, ist das internet ja nahezu rechtsfrei.Man muss aber regelrecht Arbeit darein stecken, um sowas zu machen.Proxyserver ist mal ein Anfang.Aber für das weitere muss man schon länger lernen.Wenn man wirklich gut sein will...
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 14.3.2007 um 14:28


[B]IT-Exportinitiative wirft Regierung "Überwachungsgier" vor[/B]

34 Firmen der deutschen IT-Sicherheitsbranche, die sich zu einer Exportinitiative zusammengeschlossen haben, lehnen Pläne des Bundesinnnenministers für verdeckte Online-Durchsuchungen ab. Laut einer Mitteilung der Initiative "IT Security Made in Germany" (ITSMIG) sagte einer ihrer Sprecher, Frank Fuchs: "Schon allein die Diskussion, ob in Deutschland auf Computerfestplatten die Kernbereiche privater Lebensführung vom Staat durchschnüffelt werden dürfen, schadet uns nachhaltig im Ausland."

Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte jüngst das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet wegen fehlender Rechtsgrundlage. Bundesinnenminister Schäuble und Polizeivertreter dringen seitdem auf eine gesetzliche Regelung, die den Strafverfolgern und den Geheimdiensten die staatliche Verwanzung von PCs erlaubt. Datenschützer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hegen dagegen weiterhin schwere rechtliche Bedenken gegen die geplante Schnüffeltechnik.

Bislang hätten die deutschen Anbieter im internationalen Wettbewerb Vorteile, meint die ITSMIG nun zu den Plänen für eine heimliche Online-Durchsuchung. So gelte die deutsche Herkunft Anwendern als Garant, vor undokumentierten Hintertüren verschont zu bleiben. Die ITSMIG verweist auf das Beispiel der USA, wo Politiker immer wieder unter Berufung auf den Kampf gegen Terrorismus forderten, staatlichen Stellen eine Überwachung durch die Hintertür zu ermöglichen. Den dortigen Anbietern falle es schwer, glaubwürdig zu versichern, dass bei ihren Produkten die US-Behörden nicht mithören.

Die ITSMIG wurde vom Bundeswirtschaftsministerium als unabhängige Plattform gegründet und vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT konzipiert und umgesetzt. Sie geht davon aus, dass bereits das Bekanntwerden der Pläne die deutsche IT-Sicherheitsbranche und die Herkunftsbezeichnung "Made in Germany" diskreditiere und deren Vertrauenswürdigkeit unterhöhle. "Dass der deutsche Staat uns in seiner Überwachungsgier nun einen 'Bundestrojaner' unterjubeln will, ist katastrophal", sagte ITSMIG-Mitglied Antonius Sommer . Er und Fuchs schlagen den Begriff "Bundestrojaner" als Unwort des Jahres 2007 vor. Die Initiative präsentiert sich auf der CeBIT in Halle 7, Stand D22/10.

1999 habe die Bundesregierung in ihren Eckpunkten zur Kryptopolitik verdeutlicht, dass sie in der Verwendung sicherer Verschlüsselung eine entscheidende Voraussetzung für den Datenschutz der Bürger und für den Schutz von Unternehmensgeheimnissen sieht. Außerdem wollte sie Maßnahmen ergreifen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hersteller von sicheren Verschlüsselungsprodukten zu stärken. Dem widersprächen nun die Pläne für Online-Durchsuchungen, erläutert die ITSMIG.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/86605



14.03.2007 10:32
[B]Demo gegen den Überwachungswahn in Frankfurt [/B]

Nach Protestzügen in Berlin und in Bielefeld im vergangenen Jahr laden Bürgerrechtler nun für den 14. April zu einer bundesweiten Demonstration gegen die "ausufernde Überwachung durch Staat und Wirtschaft" nach Frankfurt am Main ein. Besorgte Bürger sollen wieder unter dem Motto "Freiheit statt Angst" auf die Straße gehen. Startpunkt ist um 15 Uhr am Hauptbahnhof. Den Abschluss des Protestmarsches durch die Innenstadt soll eine Kundgebung vor der traditionsreichen Paulskirche bilden, wo 1848 die ersten Grundrechte auf deutschem Boden erarbeitet wurden. Heute bedroht die "grenzenlose Sicherheitslogik der Politik" den Veranstaltern zufolge die historische Errungenschaft der Verfassung.

Der Überwachungswahn greife um sich, heißt es in dem Aufruf zum Demonstrieren. Mit der geplanten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sowie Online-Durchsuchungen von Computern stünden weiter verschärfte Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse auf der politischen Agenda. Dabei bewirke die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, sondern koste vielmehr Millionen von Euro und gefährde die Privatsphäre Unschuldiger. "Wo Angst und Aktionismus regieren, bleiben gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ebenso auf der Strecke wie ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen", verweisen die Organisatoren auf einen halbherzigen Kampf etwa gegen Arbeitslosigkeit und Armut.
Zu den Initiatoren des dritten Protestzugs gegen die Überwachungsgesellschaft gehören der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sowie 11 weitere Organisationen vom Chaos Computer Club (CCC) über den FoeBuD und die Piratenpartei Hessen bis zu STOP1984. An den beiden bisherigen Veranstaltungen dieser Art hatten sich jeweils zwischen 250 und über 300 Demonstranten beteiligt.
Konkret fordern die Organisatoren neben einem Nein zur "Totalprotokollierung" der Telekommunikation und zu geheimen Computerdurchsuchungen ein Ende der Videoüberwachung des öffentlichen Raums, einen Verzicht auf eine automatische Gesichtskontrolle sowie den Stopp von Biometrie und RFID-Chips in Ausweisen und Pässen. Ferner wenden sie sich erneut gegen eine Aufzeichnung des Flugreiseverkehrs und einen automatischen Kfz-Kennzeichenabgleich auf öffentlichen Straßen, wie ihn immer mehr Polizeigesetze der Länder erlauben. Die Veranstalter plädieren dafür, alle seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Effektivität und schädlichen Nebenwirkungen hin unabhängig überprüfen zu lassen. Die Arbeiten an neuen Kontrollgesetze sollen sofort beendet werden. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/86698



14.03.2007 11:22
[B]Abhörgesetz in Schweden vorerst gescheitert [/B]

Das geplante neue schwedische Abhörgesetz ist vorerst gescheitert. Das Gesetz wurde in der vergangenen Woche ins Parlament eingebracht und am Montag und Dienstag dort diskutiert. Das Abhörgesetz fand selbst bei den Parteien des konservativ-liberalen Regierungsbündnisses keine ausreichende Unterstützung, berichtet die Frankfurter Allgemein Zeitung. Es sollte zum 1. Juli in Kraft treten und der zum Militär gehörenden Funkabhöranstalt (Försvarets Radioanstalt) das Recht erteilen, ohne konkreten Verdacht und ohne richterlichen Abhörbeschluss den grenzüberschreitenden elektronischen Verkehr (Telefongespräche, Faxe, E-Mail & SMS) abhören zu können. "Da ein großer Teil der elektronischen Kommunikation der Schweden über ausländische Server läuft, wäre dies einer nahezu vollkommenen Überwachung der Schweden gleichgekommen", heißt es in dem Bericht.

Ausschlaggebend für die Ablehnung des Abhörgesetzes waren offenbar mehrere Stellungnahmen von IT-Experten, laut denen es technisch nicht möglich sei, zwischen nationalen und internationalen Mails so zu unterscheiden, dass die Suchprogramme der Funkabhöranstalt die innerschwedische Kommunikation von der Überwachung ausnehmen können. Dementsprechend zeichnete sich in der Debatte im schwedischen Reichstag ab, dass neben den linken Oppositionsparteien auch der größte Teil der ebenfalls in der Opposition befindlichen Sozialdemokraten stimmen werden. Außerdem hatten Abgeordnete aus dem Regierungslager ihren Widerstand gegen das Gesetz angekündigt. Damit gilt das Abhörgesetz als gescheitert.

Das Gesetz selbst war die modifizierte Variante eines Abhörgesetzes, mit dem die damals regierenden Sozialdemokraten gescheitert waren und muss jetzt erneut überarbeitet werden. Bis auf weiteres darf die Funkabhöranstalt nur den Funkverkehr abhören. Sie wurde vor 50 Jahren gegründet, um den sowjetischen Funk belauschen zu können. (Detlef Borchers) / (anw/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/86705
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
MAUS




Avatar


Beiträge: 670
Registriert seit: 13.7.2007
Wohnort: NRW
Mitglied ist Offline

Motto: Too old to die young

[*] Verfasst am: 15.3.2007 um 13:05


14.03.2007 13:22
[B]Beckstein fordert "höchste Wachsamkeit" besonders an Hochschulen [/B]

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein hat sich heute hinter eine E-Mail gestellt, die die Verwaltung der Ludwig-Maximilian-Universität (LMU) gestern an alle Mitarbeiter verschickt hatte. Diese wurden nach dem Propaganda-Video vom Wochenende, das mit Terroranschlägen in Deutschland wegen des Afghanistan-Einsatzes drohte, zur "höchsten Wachsamkeit" aufgefordert. Unverzüglich sollen alle "verdächtig erscheinende Wahrnehmungen", die irgendwie auf eine "islamistisch-fundamentalistische Haltung" schließen lassen, gemeldet werden.

Der bayerische Innenminister Beckstein forderte heute die ganze Bevölkerung dazu auf, "höchste Wachsamkeit" zu leisten und "bei Auffälligkeiten" sofort die Sicherheitsbehörden zu informieren. "Die jüngsten Terrordrohungen gegen Deutschland sind ernst zu nehmen. Die Sicherheitsbehörden sind hoch sensibilisiert. Auch wenn derzeit keine Hinweise auf konkrete Anschlagsplanungen in Deutschland bestehen, ist größte Wachsamkeit gefordert, um mögliche Anschlagsplanungen so frühzeitig wie möglich aufdecken zu können. Dazu kann auch jeder Einzelne beitragen. Bei Auffälligkeiten sollten Sicherheitsbehörden unbedingt informiert werden." Besonders an den Universitäten sei hohe Aufmerksamkeit erforderlich. Man müsse auf "Studenten und Mitarbeiter" achten, "die sich durch besondere Verhaltensweisen wie einen Bruch im Lebenswandel, Gewaltbereitschaft, radikal-verbale Äußerungen oder Beschäftigung mit einschlägiger Literatur auffällig in Richtung islamistischer Fundamentalismus verändern."

Gestern hatte Beckstein bereits in einem Interview auf die erhöhte Gefahr von "so genannten Home Grown Terrorists, das heißt in Deutschland geborenen potenziellen Tätern", hingewiesen. Erforderlich seien auch mehr "Cybercops" für Internetermittlungen. Und bei der Gelegenheit forderte er auch wieder die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen: "Es muss auch die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen von Festplatten bestehen, wenn der Verdacht schwerster Straftaten vorliegt. Dafür muss die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage schaffen. Die SPD sollte hier nicht länger blockieren."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/86722



14.03.2007 - 16:43 Uhr
[B]FTD: Uni München bedauert Aufruf zur Islamisten-Suche [/B]

Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) hat einen Aufruf zur Meldung mutmaßlich islamistischer Studenten bedauert. Bei einer hochschulintern versendeten E-Mail handelt es sich angeblich um ein Missverständnis. Trotzdem könnten andere Unis folgen.

"Es war ein Fehler, aber Fehler passieren", sagte LMU-Rektor Bernd Huber am Mittwoch über die E-Mail. Darin wurden Mitarbeiter aufgefordert, wachsam zu sein und verdächtige Studenten und Kollegen unverzüglich zu melden.

Absender der Mail war ein Abteilungsleiter, den die Universitätsleitung vor Kurzem als Ansprechpartner für den bayerischen Verfassungsschutz ernannt hatte. Anlass für die Aufforderung war ein Video, das islamistische Fundamentalisten am Wochenende verbreitet hatten. Darin warnte ein vermummter Sprecher Deutschland und Österreich vor Anschlägen, sollten sie sich nicht aus Afghanistan zurückziehen. Das Drohvideo löste in der bayerischen Staatsregierung große Befürchtungen aus. "Fanatisierte islamistische Gruppen in Deutschland könnten sich durch den Aufruf zu einem Anschlag verleiten lassen", sagte Innenminister Günther Beckstein am Dienstag der "Passauer Neuen Presse".

"Es geht um eine Sensibilisierung"

LMU-Rektor Huber betonte, seine Universität sei liberal und weltoffen. Man sei froh über alle Studenten aus dem Ausland. Der Professor bedauerte zudem, dass die E-Mail missverstanden worden sei. Er sei strikt gegen eine Atmosphäre der Bespitzelung. Die Formulierung der E-Mail sei zu weit gegangen. Der Rektor sagte jedoch auch, dass das Gefahrenpotenzial nicht kleingeredet werden dürfe: "Es geht um eine Sensibilisierung."

Der Kanzler der LMU, Thomas May, hatte am Dienstag bestätigt, dass die E-Mail am Montag auf Anregung des Landesamts für Verfassungsschutz verschickt wurde. Sie richtet sich an einen breiten Adressatenkreis in der Universitätsverwaltung. Mitarbeiter wurden darin zu "hoher Wachsamkeit" aufgefordert. Sie sollten auf Studenten und Mitarbeiter achten, "die sich durch besondere Verhaltensweisen, wie zum Beispiel einen Bruch im Lebenswandel, Gewaltbereitschaft, radikal-verbale Äußerungen oder Beschäftigung mit einschlägiger Literatur auffällig in Richtung islamischer Fundamentalismus verändern".

Die Vorsitzende der Grünen, Claudia Roth, hatte die E-Mail als "vollkommen überzogen" kritisiert. "Ein solcher Aufruf erzeugt ein Klima der Hexenjagd, das uns im Kampf gegen internationalen Terrorismus nicht weiterbringt", sagte sie der FTD.

Warnung vor Hexenjagd

Das bayerische Innenministerium hatte das Vorgehen am Dienstag als "Teil der Aufmerksamkeitsstrategie" verteidigt. "Wir haben an den Universitäten die Situation, dass wir Studenten aus Problemstaaten haben, die hier interessantes Know-how lernen können", sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums.

Andere Hochschulen könnten ähnliche Aufrufe verschicken. Nach Angaben von May hatte der Verfassungsschutz die Kanzler sämtlicher Universitäten Bayerns bereits vor vier Wochen aufgefordert, Ansprechpartner für eine Zusammenarbeit zu benennen.

Autor/Autoren: Nikolai Fichtner (Berlin)
http://www.finanztreff.de/ftreff/news.htm?id=26963565&sektion=ftd&u=0&k=0
Alle Beiträge des Benutzers ansehen PN-Nachricht an Benutzer
 Seiten:  1  2


  Gehe zum Anfang


[Abfragen: 19]
[PHP: 72.1% - SQL: 27.9%]